Änderung des Luftsicherheitsgesetzes : Schritte zu mehr Drohnenabwehr
Grüne und Linke kritisieren die Koalitionspläne zur Erweiterung der Bundeswehr-Befugnisse bei der Abwehr von Drohnen. Die AfD will die Regierungsvorlage nachbessern.
Nach zahlreichen Sichtungen unbekannter Drohnen über Flughäfen und anderen kritischen Infrastrukturen hat der Bundestag am Donnerstag erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beraten, mit dem die Abwehr unbemannter Flugobjekte gestärkt werden soll. Danach kann die Bundeswehr künftig von den Ländern im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr angefragt werden und dazu gegebenenfalls auch Waffengewalt anwenden.
Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Derzeit erfordert die Entscheidung über einen Streitkräfte-Einsatz im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine Verständigung zwischen dem Verteidigungs- und dem Bundesinnenminister.
Drohnen sollen aufgespürt, abgefangen und, wenn nötig, abgeschossen werden
Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung soll die Einsatzentscheidung von der Person des Verteidigungsministers auf sein Ministerium verlagert werden und das bisher erforderliche Benehmen mit dem Innen-Ressort entfallen.
In der Debatte sagte der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Christoph de Vries (CDU), wer mit ausländischen Drohnen deutschen Luftraum verletze oder kritische Infrastruktur ausspähe, begehe "einen Angriff auf unseren Staat" und seine Bürger. Feindliche Drohnen würden aufgespürt, abgefangen und, wenn nötig, abgeschossen.
"Drei-Säulen-Strategie" der Regierung zur Drohnenabwehr
Dabei handele die Regierung bereits mit einer "Drei-Säulen-Strategie", fügte de Vries hinzu. So habe Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) unlängst in der Bundespolizei eine Spezialeinheit zur Drohnenabwehr in Dienst gestellt. Damit das Vorgehen der Bundespolizei rechtssicher ist, sei nun das neue Bundespolizeigesetz beraten worden. Als zweite Säule nannte de Vries die am Vortag erfolgte Eröffnung eines Drohnenabwehrzentrums, das Kräfte von Bundespolizei, Länderpolizeien und Bundeswehr vernetze. Als dritte Säule werde die Einrichtung eines Forschungszentrums zur Drohnenabwehr forciert. Daneben sollten die Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr mit dem Luftsicherheitsgesetz "im Rahmen der Verfassung" erweitert werden.
Arne Raue (AfD) attestierte dem Gesetzentwurf "richtige Ansätze". Er sei aber "handwerklich schwach", rechtlich unsauber und müsse dringend nachgebessert werden. Konstantin von Notz (Grüne) nannte den Spielraum zum Bundeswehreinsatz im Inneren jenseits des Spannungs- oder Verteidigungsfalls "maximal eng". In speziellen Einzelfällen könne man die Bundeswehr einbeziehen, doch das Gesamtproblem der Drohnenabwehr sei "originäre Aufgabe des Bundesinnenministeriums". Jan Köstering (Linke) konstatierte, für Gefahrenabwehr sei die Polizei zuständig. Da fast alle Mittel zur Drohnenabwehr erst beschafft werden müssten, gebe es keinen Grund, diese nicht in die Hände der Polizei zu geben.
Daniel Baldy (SPD) betonte, Deutschland müsse sich auch gegen militärische Drohnen wehren können. Die Bundeswehr könne dies und erhalte dazu mit der Gesetzesänderung die erforderliche Rechtssicherheit. Cornell-Anette Babendererde (CDU) begrüßte den Gesetzentwurf als "einen Baustein von vielen in einer veränderten Sicherheitsarchitektur".
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