Gemeinsames Europäisches Asylsystem : "Mehr Härte" im Asylrecht beschlossen
Die Koalition setzt im Bundestag die Umsetzungsgesetze zur "GEAS-Reform" durch. Grünen und Linken gehen die Neuregelungen zu weit, der AfD reichen sie nicht aus.
Schon nach der Einigung der EU-Innenminister auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni 2023 sprach die damalige deutsche Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) von "historischen Entscheidungen", mit denen Europa für eine verlässliche Steuerung und Ordnung der Migration sorgen und zu einer solidarischeren Migrationspolitik kommen könne. Es dauerte indes noch fast ein Jahr, bis die elf Gesetzgebungsakte des Europaparlaments und des Rates zu der Reform im Mai 2024 final beschlossen wurden.
"Solidaritätsmechanismus" soll Staaten mit einer hohen Zahl an Schutzsuchenden entlasten
Unter anderem sollen danach alle an den EU-Außengrenzen ankommenden Flüchtlinge registriert und ihre Asylanträge in bestimmten Fällen verpflichtend bereits an den Außengrenzen - in Deutschland See- und Flughäfen - geprüft werden, etwa wenn sie aus Herkunftsstaaten stammen, "bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von 20 Prozent oder weniger vorliegt".
Asylsuchende im Sommer 2025 in einer provisorischen Unterkunft auf Kreta. Zur Reform des EU-Asylsystems gehört auch ein „Solidaritätsmechanismus“ zur Entlastung von Staaten mit einer hohen Zahl an Schutzsuchenden.
Davon ausgenommen sind in der Regel unbegleitete Minderjährige; Minderjährige mit Familienangehörigen sollen nicht vorrangig vom sogenannten Asylgrenzverfahren erfasst werden. Um Staaten mit einer hohen Zahl an Schutzsuchenden zu entlasten, wird ein verpflichtender "Solidaritätsmechanismus" eingeführt, bei dem andere Länder entweder Personen übernehmen oder beispielsweise finanzielle Unterstützung leisten.
Bis die Reform im kommenden Juni anwendbar ist, haben die EU-Staaten Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen. In Deutschland verabschiedete dazu der Bundestag am Freitag zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung in modifizierter Fassung. Für das “GEAS-Anpassungsgesetz” votierten dabei in namentlicher Abstimmung 309 Parlamentarier, während 260 dagegen stimmten und zwei sich enthielten. Das “GEAS-Anpassungsfolgegesetz”, dessen Regelungen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, passierte den Bundestag mit der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, Grünen und Linken.
Entwurf enthält weitere Maßnahmen für eine “restriktivere Gestaltung des Asylverfahrens”
Neben der Umsetzung der europäischen Vorgaben enthalten die Vorlagen weitere Regeln, die laut Bundesinnenministerium eine "restriktivere Gestaltung des Asylverfahrens" ermöglichen. Dazu zählt etwa die Möglichkeit, „Sekundärmigrationszentren“ zur Unterbringung von Asylbewerbern einzurichten, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat Schutz erhalten haben. Sie sollen nach Abschluss des Verfahrens unmittelbar aus diesen Einrichtungen in das zuständige Land rückgeführt werden.
„Wir schärfen und härten die Migrationspolitik.“
Am Mittwoch hatte der Innenausschuss unter anderem noch eine Regelung in das Gesetzespaket aufgenommen, wonach Asylbewerber in der Regel bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
In der Debatte sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), mit den Gesetzen "schärfen und härten wir die Migrationspolitik". Damit setze die Regierungskoalition ihren Kurs in der Migrationspolitik auch auf europäischer Ebene fort mit "Kooperation, Konsequenz und Klarheit: Kooperation mit unseren europäischen Partnern, Konsequenz bei der Reduzierung der Pull-Faktoren und Klarheit mit unserem Signal in die Welt", dass sich die Migrationspolitik auch in Europa verändert habe.
Linke warnt vor “Haft, Lager und Entrechtung”
Maximilian Krah (AfD) kritisierte dagegen die GEAS-Reform und ihre Umsetzung als "Mogelpackung", die an dem "Problem einer unkontrollierten Zuwanderung durch faktisch offene Grenzen" nichts ändere. Lukas Benner (Grüne) nannte die Reform die "größte Asylrechtsverschärfung seit 1993", bei deren Umsetzung die Koalition jeden Ermessensspielraum genutzt habe, "um noch mehr Härte in dieses Gesetz zu bringen". Clara Bünger (Linke) wertete die Reform als "europäisches Abschottungsregime", das jetzt so restriktiv wie möglich umgesetzt werde. Dabei sollten "Haft, Lager und Entrechtung" auch in Deutschland Realität werden.
Die GEAS-Reform im Überblick
📑 Die GEAS-Reform enthält eine Richtlinie und zehn Verordnungen der EU, deren Inhalte ab Juni 2026 in allen Mitgliedstaaten gelten und vollständig angewendet werden müssen.
⛔️ Die dazu vom Bundestag beschlossenen Umsetzungsgesetze enthalten weitere Regeln, die eine "restriktivere Gestaltung des Asylverfahrens" ermöglichen. Dazu gehören "Sekundärmigrationszentren", aus denen Betroffene, für die Deutschland nicht zuständig ist, in die zuständigen EU-Staaten zurückgeführt werden.
Demgegenüber betonte Sonja Eichwede (SPD), dass mit GEAS ein "neuer Rahmen" mit mehr Ordnung, hohen menschenrechtlichen Standards und einem funktionierenden Solidaritätsmechanismus geschaffen werde. Günter Krings (CDU) sah in der Umsetzung der GEAS-Reform einen "wichtigen Schritt in der Neuausrichtung unserer Migrationspolitik".
Bereits am Donnerstag hatte das Parlament erstmals über einen AfD-Antrag zu Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze debattiert. Darin plädiert die AfD-Fraktion unter anderem dafür, das EU-Asylrecht zu suspendieren, "bis die EU-Außengrenzen geschützt sind und ein wirksames EU-Asylsystem installiert wird".
Mehr zum Thema lesen
Die EU will Migration durch ein gemeinsames europäisches Asylsystem ordnen. Bei der Umsetzung der "GEAS-Reform" sind Bundesregierung und Opposition weit auseinander.
Die SPD-Fraktionsvize über die Reform des Europäischen Asylsystems, Kompromisse in der Koalition und die Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft durch die Union.
Die Bundesregierung soll sichere Herkunftsstaaten nach dem Willen des Bundestages per Rechtsverordnung bestimmen können - ohne Zustimmung des Bundesrates.