Lena Gumnior im Interview : "Bei Gewalt an Frauen wurde viel zu lange weggeschaut"
Die grüne Rechtspolitikerin beklagt massive Schutzlücken bei digitaler sexualisierter Gewalt. Deutschland sei in diesem Bereich bisher ein "Täterparadies".
Frau Gumnior, 2024 wurden in Deutschland 308 Frauen und Mädchen getötet, davon 191 durch Partner, Ex-Partner und Familienmitglieder. Gewalt gegen Frauen, auch digitale, nimmt zu. Das hat das BKA erst im Herbst festgestellt. Hat der Staat zu lange weggeschaut?
Lena Gumior: Auf jeden Fall! Es sind ja nicht nur die Hellfelddaten, die wir vom BKA kennen. Auch die letzte Dunkelfeldstudie zeigte, dass nur ein Bruchteil der Gewalt überhaupt angezeigt wird. Wenn fast jede Frau in ihrem Leben einmal Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt wird, bedeutet das, wir alle könnten auch potenziell Täter in unserem Umfeld kennen. Mit dieser unbequemen Frage wollen sich viele nicht auseinandersetzen.
Die Juristin Lena Gumnior ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages und Obfrau ihrer Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Was müsste Ihrer Meinung nach passieren, um das zu ändern?
Lena Gumior: Wir müssen Frauen ermutigen, Anzeige zu erstatten. Aber das geht nur, wenn wir sicherstellen können, dass sie auch ernst genommen werden, wenn sie Hilfe suchen. Das ist bis heute noch nicht flächendeckend sichergestellt. Wir brauchen also deutlich mehr Sensibilisierung und Fortbildung bei Polizei und Justiz, damit sich Frauen dort gut aufgehoben fühlen. Wir brauchen aber auch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einer klaren Nulltoleranz-Politik für geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen dürfen die Schuld nicht länger bei sich suchen.
Wir diskutieren seit einer Woche über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, die seit Jahren gegen Fake-Accounts von ihr und darauf zu sehende pornografische Deepfakes kämpft. Fernandes nannte Deutschland ein "Täterparadies". Teilen Sie diese Einschätzung?
Lena Gumior: Im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt haben wir so massive Schutzlücken, dass die Beschreibung von Frau Fernandes zutrifft. Solange das Erstellen von pornografischen Deepfakes nicht strafbar ist, müssen Täter nichts befürchten. Solange gibt es für die Betroffenen aber auch keinen Ort, der anerkennt, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. In dieser Hinsicht ist Deutschland, auch im europäischen Vergleich, klar ein Täterparadies.
Es geht in diesem konkreten Fall nicht nur um Bildmanipulation, sondern auch um Identitätsmissbrauch und um Darstellungen, die eventuell das Sexualstrafrecht berühren. Kann man das überhaupt an einer Stelle des Strafgesetzbuches bündeln?
Lena Gumior: Man kann problemlos Fälle von bildbasierter sexualisierter Gewalt bündeln. Das können zum Beispiel ungefragte Nacktaufnahmen sein, das können auch manipulierte Aufnahmen sein, die am Ende zum Beispiel Fotos sind, bei denen das Gesicht von jemandem auf einen anderen Körper gesetzt und dieser dann sexualbezogen dargestellt wird. Man kann auch pornografische Deepfakes, die gegen den Willen einer Person erstellt werden, in einem Paragraphen regeln. Wir haben ja bereits eine Norm, die so ein bisschen bildbasierte sexualisierte Gewalt erfasst. Da fällt das sogenannte Upskirting darunter. Aber das umreißt gar nicht das komplette Phänomen. Denn diese Bildmanipulationen und ungewollten Aufnahmen gehen viel weiter. Da hat tatsächlich bisher eine angemessene staatliche Reaktion gefehlt.
„Es ist wichtig, dass wir die Betroffenen vor allem nicht allein lassen.“
Es gibt jenseits des Strafgesetzbuches auch das "Recht am eigenen Bild" im Kunsturhebergesetz. Wieso kommen Betroffene trotzdem so selten zu ihrem Recht?
Lena Gumior: Collien Fernandes hat von einer "virtuellen Vergewaltigung" gesprochen. Besonders schlimm war für sie nicht der Umstand, dass jemand Bilder von ihr entgegen des Urheberrechts verwendet hat. Sondern, dass sie objektifiziert, dass sie sexualbezogen dargestellt wurde und sich dagegen nicht wehren konnte. Das heißt: Die Normen, die wir über das Kunsturhebergesetz haben, schützen nicht das, worum es eigentlich im Kern geht, nämlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das spiegelt sich dann auch im Strafrahmen wider, der deutlich geringer ist. Oft werden Ermittlungen eingestellt, weil es sich nicht darstellen lässt, oder am Ende erfolgt eine Verurteilung nach dem Kunsturhebergesetz. Das kann ich niemandem wirklich erklären, wenn doch das Übel der Tat eigentlich an ganz anderer Stelle liegt.
Bundesjustizministerin Hubig hat nun angekündigt, Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktionieren zu wollen. Sind Sie als Grüne damit zufrieden?
Lena Gumior: Solange dem Bundestag kein Gesetzentwurf vorliegt, kann ich die Pläne nicht wirklich beurteilen. Aber wir sind offen für eine Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen, um diese Strafbarkeitslücke schnell zu schließen. Deshalb haben wir auch einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, um schnell gemeinsam vorangehen zu können.
Es soll für Betroffene leichter werden, sich vor Gericht wehren und schneller zu ihrem Recht kommen zu können. Was wäre dafür aus Ihrer Sicht nötig?
Lena Gumior: Es ist wichtig, dass wir die Betroffenen vor allem nicht allein lassen. Man könnte ihnen zum Beispiel eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite stellen. Ein wichtiger Baustein wäre, dass wir es ihnen erleichtern, Ansprüche gegenüber Plattformen erheben zu können, wie Löschungsansprüche oder Unterlassungsansprüche. Wir sollten Plattformbetreiber viel mehr in die Pflicht nehmen, als wir es bisher getan haben.
„Merz schießt da absolut übers Ziel hinaus. Mein Wunsch wäre, immer den einen Schritt nach dem anderen zu gehen.“
Bundeskanzler Merz hat kürzlich über eine Klarnamenpflicht im Internet gesprochen, um Hass und Hetze wirksamer begegnen zu können. Warum sind die Grünen da so skeptisch?
Lena Gumior: Ich finde es spannend, dass diese Frage auch in dem aktuellen Fall gestellt wird. Denn wir wissen aus vielen Studien, dass die meisten Täter bei bildbasierter sexualisierter Gewalt eben keine unbekannten Fremden sind, sondern Menschen im sozialen Nahbereich, Partner, Ex-Partner, Nachbarn, Arbeitskollegen. Der Ermittlungsansatz ist also eigentlich ein ganz anderer, als eine umfassende Klarnamenpflicht zu fordern. Denn die würde dafür sorgen, dass auch Menschen sich nicht mehr anonym im Internet bewegen können, für die es ein wichtiger Rückzugsort ist, um sich dort Hilfe zu suchen. Merz schießt da absolut übers Ziel hinaus. Mein Wunsch wäre, immer den einen Schritt nach dem anderen zu gehen. Wir müssen erstmal die Strafbarkeit schaffen und uns anschauen, wie die Ermittlungen laufen und erst danach justieren, wenn wir tatsächlich Leerstellen erkennen.
Ministerin Hubig hat auch die zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen ins Gespräch gebracht, um die Strafverfolgung möglicherweise zu erleichtern. Was sagen Sie dazu?
Lena Gumior: Grundsätzlich lehnen wir diese anlasslose Massenüberwachung im Internet ab. Wir müssen die strafrechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass diese Taten strafbar sind und dann auf dieser Grundlage schauen, welche Ermittlungsbefugnisse es braucht. Einfach eine Forderung mit einem Tatkomplex zu verknüpfen, halte ich für sehr gefährlich. Zumal die Vorratsdatenspeicherung auch innerhalb der Koalitionsfraktionen im Detail hoch umstritten ist. Das zu verbinden, würde den Gesetzgebungsprozess wahrscheinlich verzögern und dem schnellen Handeln im Weg stehen, das Ministerin Hubig angekündigt hat.
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