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Gesetzentwurf angekündigt : Wie die Justizministerin digitale Gewalt bekämpfen will

Justizministerin Stefanie Hubig will nicht nur Deepfakes und Sauna-Aufnahmen unter Strafe stellen, sondern auch das unbefugte Tracking mithilfe von AirTags und Co.

26.03.2026
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5 Min

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Deepfakes und zahlreiche andere digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen eindeutig unter Strafe stellen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor "digitaler Gewalt" vor, der in dieser Woche in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gehen soll. Der zehnseitige strafrechtliche Teil des Gesetzentwurfs wurde bereits vorab bekannt.

Kern von Hubigs Gesetzentwurf ist ein neu formulierter Paragraf 184k im Strafgesetzbuch, den auch die Grünen mit ihrem Gesetzentwurf anpassen wollen. Bisher geht es dort um das sehr begrenzte Delikt des Upskirtings und Downblousings, also um unbefugte Aufnahmen unter den Rock oder in den Blusenausschnitt. Nun soll der Paragraf unter der Überschrift "Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen" zu einer umfassenden Regelung ausgebaut werden, die mehrere Konstellationen "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe" bedroht.

Foto: picture alliance / empics

Deepfakes zu erstellen, ist inzwischen kinderleicht. Besonders in der Kritik stand zuletzt der KI-Dienst "Grok" von Elon Musks Firma xAI, mit dem Nutzer innerhalb kürzester Zeit Bikinibilder etlicher Frauen und Mädchen fälschen konnten.

Auf großes Interesse in der Öffentlichkeit stieß vor allem, dass nun sexuelle Deepfakes eindeutig strafbar sein sollen. Darunter versteht Hubigs Gesetzentwurf, dass jemand "unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien." Es geht also um Fotos und Videos, bei denen das Gesicht einer Person mittels KI auf einen nackten Körper montiert wird und die Person damit vermeintlich nackt oder beim Sex gezeigt wird.

Bislang war dies in Deutschland lediglich als Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz strafbar. Erfasst wurde damit aber nur das "Verbreiten" solcher Deepfakes, nicht das Anfertigen. Auch die maximale Strafdrohung war mit einem Jahr bisher deutlich niedriger als die von Hubig jetzt vorgeschlagenen zwei Jahre.

Gesetzentwurf greift Forderungen mehrerer feministischer Petitionen auf

Außerdem soll in dem geplanten Paragrafen 184k bestraft werden, wer "unbefugt" Fotos und Videos von sexuellen Handlungen und intimen nackten Körperteilen anfertigt und verbreitet. Auch die unbefugte Abbildung und Verbreitung "bekleideter" Genitalien, Gesäße und weiblicher Brüste soll strafbar sein, wenn dies "in sexuell bestimmter" Weise geschieht.

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Damit greift Hubig die Anliegen mehrerer feministischer Petitionen auf. So hatte die Kölnerin Yanni Gentsch eine Strafnorm gegen voyeuristische Bildaufnahmen bekleideter Körperteile gefordert, nachdem ein Spanner beim Joggen beharrlich ihren Po gefilmt hatte. Zwei junge Frauen aus Leipzig forderten die Strafbarkeit von Fotos aus Saunen. Bisher waren solche Fotos nicht mit Strafe bedroht, wenn es sich um eine öffentliche Sauna handelte.

Auch sogenannte Rachepornos, die verlassene Partner gelegentlich nach dem Ende der Beziehung veröffentlichen, fallen unter die neue Strafvorschrift. Deren Aufnahme und Verbreitung war aber bisher schon strafbar, wenn die Bilder in der (besonders geschützten) eigenen Wohnung aufgenommen wurden.

Bikini-Deepfakes: Auch Regelungen jenseits der Intimsphäre sind geplant

In einem neuen Strafparagrafen 202e soll zudem die "unbefugte Überwachung" mittels Tracking-Tools, zum Beispiel AirTags von Apple, bestraft werden. Der neue Paragraf richtet sich insbesondere gegen Männer, die ihrer Ex-Partnerin mit Hilfe von untergeschobenen AirTags hinterherspionieren. Manchen genügt das Gefühl der Kontrolle, andere nutzen den Peilsender, um dem Opfer an unerwarteten Orten aufzulauern.

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Ein neuer Paragraf 201b soll Deepfakes auch jenseits der Pornografie erfassen. "Täuschende Inhalte", die mit Computerprogrammen erstellt wurden, sollen strafbar sein, wenn sie den Anschein erwecken, "ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben". 

Hubig nennt als Beispiel den Fall, dass ein bekannter Mediziner mithilfe eines sogenannten Deepfakes scheinbar Werbung für bestimmte Pharma-Produkte macht. Zudem sollen auch "Bikini-Deepfakes" erfasst werden, die etwa mit der KI "Grok" von Elon Musks Unternehmen xAI erzeugt werden können. Damit sind manipulierte Darstellungen gemeint, in denen reale Personen in freizügiger, aber nicht vollständig nackter Weise gezeigt werden. Bei den sogenannten Intimsphäre-Deepfakes gemäß Paragraf 184k ist völlige Nacktheit erforderlich.

Im noch nicht bekannten zivilrechtlichen Teil des Entwurfs soll es um Rechte von Betroffenen gegenüber Internet-Providern gehen. Das heißt, sie sollen einen Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider bekommen, um zu erfahren, wer da Nacktbilder von ihnen verbreitet. Und wenn so etwas häufiger vorkommt, sollen Betroffene auch die Sperrung eines Accounts verlangen können.

Gesetzentwurf wird laut Ministerin seit 2025 erarbeitet

Ministerin Hubig hat mit den Planungen für ein Gesetz "zum Schutz gegen digitale Gewalt" schon 2025 begonnen. Auch im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD ein solches Gesetz bereits angekündigt. Es ist also weder eine Reaktion auf die Bikini-Bilder der KI Grok noch auf den aktuellen Fernandes-Ulmen-Skandal. Die Aufsehen erregende Strafanzeige der Schauspielerin Collien Fernandes, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen jahrelange digitale Übergriffe vorwarf, hat aber dazu geführt, dass der Gesetzentwurf nun schneller fertiggestellt wurde.

Foto: picture alliance / PIC ONE

In mehreren deutschen Städten demonstrierten Tausende Menschen gegen digitale Gewalt gegen Frauen.

Die Strafbarkeit von Deepfakes und anderen digitalen Übergriffen wird in der deutschen Rechtspolitik schon seit Jahren diskutiert. Unter Justizminister Marco Buschmann (FDP) lehnte das Bundesjustizministerium spezielle strafrechtliche Normen ab. Das geltende Recht, insbesondere das Kunsturhebergesetz, biete ausreichenden Schutz, lautete das Argument.

Dagegen forderte die Justizministerkonferenz der Länder das Bundesministerium mehrfach zum Handeln auf. Als Buschmann untätig blieb, legte der Bundesrat 2024 einen eigenen Gesetzentwurf vor. Er schlug einen Paragrafen 201b "Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung" vor. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer beteiligte sich an der Diskussion mit einem Vorschlag, der aber keinen neuen Paragrafen vorsah, sondern eine Erweiterung des bestehenden Paragrafen 201a "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen".

Das wirft Fernandes ihrem Ex-Mann vor

Anders als teilweise öffentlich wahrgenommen, hat Collien Fernandes ihrem Ex-Mann nicht die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes mit ihrem Gesicht vorgeworfen. Vielmehr soll Ulmen unter ihrem Namen mehrere Social-Media-Accounts erstellt haben, um dort als Collien Fernandes mit Männern (auch aus der Fernsehbranche) zu flirten und Sex-Gespräche zu führen. Außerdem soll er Bilder und Videos verschickt haben, auf denen Frauen, die Fernandes ähnlich sehen, nackt und beim Sex zu sehen sind.

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Sie hatte die Übergriffe schon früher öffentlich gemacht. Neu ist, dass Christian Ulmen inzwischen eingeräumt haben soll, dass er selbst hinter vielen dieser Taten stand. Sein Anwalt spricht allerdings von einer nach "summarischer Überprüfung" aus mehreren Gründen rechtswidrigen Berichterstattung des SPIEGEL. Es handle sich zum einen um "unzulässige Verdachtsberichterstattung", zum anderen würden "unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung" verbreitet. Zitierbare Statements von Ulmen gibt es bisher nicht. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Auch in Spanien gibt es noch Lücken beim Schutz von Frauen

Fernandes hat ihre Strafanzeige in Spanien eingereicht, nicht nur weil das Paar lange Zeit gemeinsam auf Mallorca lebte. Sie erhofft sich dort auch besseren Schutz. Tatsächlich hat Spanien im Sexualstrafrecht viele fortschrittliche Regelungen. So gelten Sexualkontakte ohne deutliche Zustimmung als strafbar. In Deutschland kommt es auf die deutliche Ablehnung an.

Allerdings hat auch Spanien noch keine Strafnorm gegen sexuelle Deepfakes. Die 2024 erfolgte Verurteilung von Schülern, die sexualisierte Deepfakes ihrer Mitschülerinnen angefertigt und verbreitet haben, war nur möglich, weil die Mitschülerinnen minderjährig waren. Das spanische Gericht sah in den Deepfakes daher eine Verbreitung von Kinderpornografie. Ein Gesetzentwurf der spanischen Regierung, der Deepfakes unter Strafe stellt, liegt noch im Parlament.

Spanien hat allerdings eine Strafnorm gegen Identitätsmissbrauch, die für das Anlegen von Fake-Profilen und das Chatten unter falscher Identität relevant sein könnte. Vor dem Hintergrund der Vorwürfe von Collien Fernandes wird es sicher bald Forderungen nach einer entsprechenden Nachbesserung von Hubigs Gesetzentwurf geben, der den Identitätsmissbrauch noch nicht erfasst. Bisher kann in Deutschland zwar die Vortäuschung der Urheberschaft öffentlicher Äußerungen als Stalking verfolgt werden, aber nur wenn es "wiederholt" erfolgt.

Der Autor ist rechtspolitischer Korrespondent.