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Foto: picture alliance / Caro Kadatz
In Berlin zeigten mehrere Tausend Menschen ihre Solidarität mit den Opfern von sexualisierter digitaler Gewalt. Anlass sind die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen : Zwischen Deepfakes und Neukölln

Der Fall Fernandes hat im Bundestag eine Debatte über härtere Gesetze gegen Deepfakes und Co. ausgelöst. Auch Gewalt im analogen Raum wird kontrovers diskutiert.

26.03.2026
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4 Min

Der Fall Collien Fernandes hat diese Woche die politische Debatte geprägt. Die Moderatorin und Schauspielerin kämpft seit Jahren öffentlich gegen sogenannte Deepfake-Pornos, die von ihr im Internet kursieren. In der vorangegangenen Woche erhob sie im "Spiegel" und in den sozialen Medien schwere Vorwürfe digitaler sexualisierter Gewalt gegen ihren Ex-Mann. 

Unmittelbar nach der Veröffentlichung solidarisierten sich zahlreiche Prominente mit ihr, Rufe nach Strafverschärfungen wurden laut, die auch die Bundesregierung und den Bundestag erreichten.

Fall Fernandes: Gibt es eine Strafbarkeitslücke im Gesetzbuch?

Der Fall wirft viele Fragen auf, unter anderem die rechtspolitische: Gibt es im Strafrecht eine Schutzlücke bei Deepfakes und anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt? Fernandes sieht dies so und bezeichnete Deutschland in den "Tagesthemen" als "Täterparadies". Die Bundesregierung, der Bundesrat und - mit Ausnahme der AfD - die Fraktionen im Bundestag erkennen diese Lücken offenbar auch an und wollen sie nun schließen. 

Eng damit verbunden ist die Frage, wie Ermittler in die Lage versetzt werden können, das Strafrecht auch durchzusetzen. Hier dringt vor allem die Union auf Ermittlungsinstrumente wie die anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Mittelbar stellen sich auch Fragen der Plattform- und KI-Regulierung auf EU-Ebene. Schließlich stellt sich auch die gesellschaftspolitische Frage, wie Gewalt gegen Frauen - ob nun digital oder analog - eingedämmt werden kann, bevor das Strafrecht überhaupt greifen muss.


Lena Gumnior im Porträt
Foto: MdB Gumnior
„Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das endet nicht im Internet.“
Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen)

Rechtspolitisch gibt es Bewegung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, einen fertigen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung zu geben. Die Grünen wiederum ließen am Donnerstag erstmals ihren Gesetzentwurf im Bundestag debattieren. Die Fraktion will die Schutzlücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt schließen. Davon sind nicht nur Deepfakes erfasst, sondern etwa auch heimliche Aufnahmen in öffentlichen Saunen. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und in schweren Fällen von bis zu drei Jahren.

In der Debatte warf Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) der Bundesregierung vor, das "gesamte Vokabular der politischen Vertrösterei" zu verwenden, aber nicht zu handeln. Der Gesetzentwurf ihrer Fraktion sei ein Entwurf gegen "virtuelle Vergewaltigungen". "Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das endet nicht im Internet", so die Abgeordnete. Sie dankte Frauen wie Collien Fernandes, die sich trauen, von sexualisierter Gewalt öffentlich zu berichten.

Union wirft Grünen handwerkliche Mängel in ihrem Gesetzentwurf gegen Deepfakes vor

Donata Vogtschmidt (Die Linke) dankte diesen Frauen ebenfalls. Ihr Mut und ihr Handeln beruhten jedoch nicht auf freier Wahl, sondern auf erzwungener Notwendigkeit. "Euer Kampf müsste eigentlich unser Kampf sein", sagte die Abgeordnete. Das Problem sei nicht das Internet, sagte Vogtschmidt mit Blick auf die aktuelle Debatte. "Das Problem sind Täter und ein System, das Männer schützt." Sie kritisierte, dass die Bundesregierung die Mittel für die Organisation HateAid kürzen wolle, die Fernandes bei ihrer Anzeige unterstützt habe, und forderte eine härtere Regulierung auf EU-Ebene.

Das Ziel des Grünen-Entwurfs wurde vonseiten der Koalitionsfraktion zwar geteilt. In der Umsetzung monierte Axel Müller (CDU) jedoch handwerkliche Mängel. Hakan Demir (SPD) verwies auf die Pläne der Koalition für ein Gewaltschutzgesetz. Es dürfe nicht auf den Mut der Frauen ankommen, sondern auf "die Kraft des Rechtsstaats", sagte der Sozialdemokrat. Er forderte Männer auf, laut zu werden - "aber nicht auf der Seite der Täter, sondern auf der Seite der Frauen".

AfD macht vor allem Migranten für Gewalt gegen Frauen verantwortlich

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Die AfD-Fraktion steht gesetzlichen Änderungen skeptisch gegenüber. Bereits am Vortag mutmaßte Kerstin Przygodda in einer von Union und SPD beantragten Aktuellen Stunde, es gehe dem "politischen Establishment" eher darum, eine Klarnamenpflicht einzuführen und die Meinungsfreiheit im Internet einzuschränken. Sie warf der Bundesregierung und den übrigen Fraktionen zudem vor, sich auf einen "Fall virtueller Vergewaltigung im links-woken Schickeriamilieu" zu fokussieren und die tatsächliche Gewalt gegen Frauen vor allem durch Migranten zu ignorieren. Tatsächlich hatten in beiden Debatten Rednerinnen und Redner den Fall Fernandes im größeren Kontext der grassierenden Gewalt gegen Frauen verortet.

Bereits in der Regierungsbefragung vor der Aktuellen Stunde hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von einer "explodierenden Gewalt in unserer Gesellschaft" im analogen und digitalen Raum gesprochen. Ein "beachtlicher Teil" dieser Gewalt komme aus "den Gruppen der Zuwanderer", sagte der Bundeskanzler und zog damit scharfe Kritik vonseiten der Linken und Grünen auf sich.

Fall Neukölln: Klöckner warnt vor selektiver Empörung

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die in der Aktuellen Stunde in ihrer Abgeordnetenrolle sprach, mahnte einen umfassenden Einsatz gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen an. Sie warnte indes, dass Empörung häufig selektiv sei. Zu oft werde geschwiegen.

Dabei griff die Christdemokratin Medienberichte über mutmaßliche sexuelle Übergriffe arabischstämmiger Jugendlicher auf eine 16-Jährige in einem Jugendzentrum in Berlin-Neukölln auf. Die Tat soll von den Verantwortlichen beim Jugendamt nicht zur Anzeige gebracht worden sein. Mitarbeitende eines Mädchenzentrums werfen den Verantwortlichen vor, dies sei aufgrund des Migrationshintergrunds der mutmaßlichen Täter geschehen, um sie nicht zu stigmatisieren. "Unser Empörungsgrad darf nicht vom Täter abhängig sein, sondern muss immer von der Tat mit Blick auf das Leid der Opfer ausgehen - egal, ob prominent oder nicht prominent", forderte Klöckner.

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