Maßnahmen für faire Löhne bei Bundes-Aufträgen : Reparaturen an den Säulen der Sozialen Marktwirtschaft
Das am Donnerstag verabschiedete Tariftreuegesetz soll soziale Bedingungen bei Aufträgen des Bundes regeln. Kritik gibt es etwa an zahlreichen Ausnahmevorschriften.
Tarifverträge gelten in Deutschland als eine wesentliche Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Arbeitgeber und Gewerkschaften regeln darin Arbeitsbedingungen, Löhne und soziale Standards. Doch die Tariflandschaft erfährt seit 20 Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Tarifbindung; eine wesentliche Säule des sozialen Ausgleichs ist längst nicht mehr so stabil wie vor 20 Jahren.
Die Folge ist, dass immer weniger Arbeitnehmer direkt durch Tarifverträge geschützt sind. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes galt in Westdeutschland 1998 noch für 76 Prozent der Beschäftigten ein Tarifvertrag. Bis 2024 sank dieser Wert auf 50 Prozent. In Ostdeutschland galten 1998 für 63 Prozent der Beschäftigten Branchen- oder Firmentarifverträge. 2024 waren es nur noch 42 Prozent.
Baustelle am Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages: Firmen, die sich um Aufträge des Bundes bewerben, müssen künftig Tarifverträge vorlegen. Das Gesetz sollte ursprünglich bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Aufzuhalten ist die Entwicklung wohl nicht. Sie spiegelt auch den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft wider, wo die Tarifbindung geringer ist, auch weil viele Mittelständler und besonders Start-ups den Weg in die Arbeitgeberverbände meiden.
Politik nimmt Dumpinglöhne ins Visier
Aber dennoch will die Politik besonders schlimme Auswüchse wie einen Unterbietungswettbewerb mit Dumpinglöhnen im Kampf um öffentliche Aufträge verhindern. Diesem Ziel dient das vom Bundestag am Donnerstag beschlossene Bundes-Tariftreuegesetz. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen stimmten dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu, die AfD stimmte dagegen. Die Linke enthielt sich.
„Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.“
500 Milliarden Euro würden aus dem Infrastruktur-Sondervermögen in die Modernisierung des Landes investiert, erklärte Dagmar Schmidt (SPD) in der Debatte. Das gebe es nicht ohne die Menschen, die die Vorhaben in die Tat umsetzen würden. "Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen", sagte Schmidt. Diejenigen, die das Land am Laufen halten würden, müssten auch direkt von den Investitionen profitieren. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen, und deshalb "oft die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen". Diese Betriebe würden jetzt durch das Tariftreuegesetz geschützt.
AfD spricht von einem Angriff auf die Tarifautonomie
Von einem Tarifanwendungszwangsgesetz sprach dagegen Peter Bohnhof (AfD). Die AfD stehe jedoch für die Freiheit der Arbeitnehmer und Gewerkschaften und gegen staatlichen Zwang. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Tarifautonomie und schaffe neue Bürokratie. Kleinunternehmer und Start-ups würden von staatlichen Aufgaben ausgeschlossen. Die AfD wolle Tarifverträge und Wohlstandslöhne, aber verhandelte Tarifverträge und echte Tarifautonomie ohne Staatszwang.
Ein Unternehmen müsse nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten, stellte Wilfried Oellers (CDU) klar. Er müsse die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesarbeitsministerium festgeschrieben habe. Das sei wichtig, denn nicht tarifgebundene Unternehmen seien nicht als die schlechteren Arbeitgeber anzusehen. Das Gesetz könne rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden. Sollte dies nicht gelingen, müssten Korrekturen vorgenommen werden.
Ricarda Lang (Grüne) fand es gut, dass dieses Gesetz beschlossen werde. Der Grundsatz sei: "Kein Steuergeld für Lohndumping". Sie kritisierte jedoch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen. So werde die Koalition dem Ziel von 80 Prozent Tarifbindung nicht näher kommen. Die Tarifbindung sei aber Voraussetzung, dass die Tarifautonomie funktioniere. So lasse die Koalition viele Menschen im Regen stehen. Auch für die Ausnahmen für die Rüstungsindustrie habe sie kein Verständnis.
Anständige Löhne habe man Tarifverträgen zu verdanken, erklärte Pascal Meiser (Linke). Es müssten jedoch die Alarmglocken läuten, dass nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten unter Tarifverträge falle. Das Gesetz sei löchrig wie ein Schweizer Käse.
Grüne und Linke wollen die Rüstungsindustrie einbeziehen
Meiser kritisierte die Untergrenze von 50.000 Euro, sodass bei kleinen Aufträgen Lohndumping möglich bleibe. Allein durch den Ausschluss von Lieferleistungen werde ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außer Acht gelassen. Ein Skandal seien auch die Ausnahmen für die Bundeswehr. "Bei der Aufrüstung ist Lohndumping kein Problem", kritisierte Meiser.
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Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, wenn sie Aufträge des Bundes erhalten wollen. Das Tariftreuegesetz sieht allerdings Ausnahmen und Schwellenwerte vor, die den Kreis der Firmen reduzieren, die unter das Gesetz fallen. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Aufträge der Bundeswehr gelten.
Vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales waren zuvor noch Änderungen vorgenommen worden. So werden Lieferdienste nicht mehr von den Vorschriften des Gesetzes erfasst. Auch das Zertifizierungsverfahren, in dem sich die Unternehmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen, wurde geändert. Neu geregelt wurde, dass Unternehmen ihre Unterlagen über das System der Deutschen Rentenversicherung einreichen können.