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Sozialstaatskommission legt Bericht vor : Wie der Sozialstaat umgebaut werden könnte

Zusammenlegung von Sozialleistungen, mehr Digitalisierung und Pauschalierungen - mit 26 Maßnahmen will die Kommission den Sozialstaat grundlegend reformieren.

27.01.2026
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6 Min

Im September 2025 hatte die Sozialstaatskommission der Bundesregierung ihre Arbeit begonnen. Das Ziel: Vorschläge zu machen, wie der Sozialstaat effizienter und die Verwaltung bürgernäher und digitaler aufgestellt werden können. Seitdem tobt eine Debatte nicht nur über diese einzelnen Aspekte, sondern auch über die Grundsatzfrage, ob Deutschland sich seinen Sozialstaat noch leisten kann, sollte und es auch möchte. 

Kommission fordert umgehende Großreform des deutschen Sozialstaats

Am Dienstag hat die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ihren Abschlussbericht mit vielen Vorschlägen der Öffentlichkeit präsentiert. Allen voran fordert das Gremium die Regierung auf, möglichst umgehend eine Großreform des deutschen Sozialstaats mit seinen Millionen Betroffenen und zahlreichen Behörden anzustoßen. 

Foto: picture alliance / epd-bild

Übergabe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die Kommission zur Reform des Sozialstaats hat am Dienstag ihren Bericht an Ministerin Bärbel Bas (SPD, m.) übergeben. Bas begrüßte die Vorschläge und sagte, man wolle schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen.

Die insgesamt 26 Empfehlungen enthalten unter anderem Vorschläge zur Zusammenlegung von Sozialleistungen, konkret von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld. Außerdem schlägt es Maßnahmen vor, um durch mehr Vereinheitlichung, Pauschalisierung und Digitalisierung den bürokratischen Aufwand für Beziehende und Verwaltung zu reduzieren.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat die Vorschläge der Kommission begrüßt. Das Ergebnis seien Empfehlungen für eine grundlegende Strukturreform, die den Sozialstaat für Bürgerinnen und Bürger einfacher und für die Verwaltung effizienter machten, sagte Bas nach der Übergabe des Abschlussberichts. Der Sozialstaat müsse gerechter, einfacher und digitaler werden, sagte sie. 

Bas sprach von einem "Aufbruch zu einem modernen und digitalen Sozialstaat". Dabei sei der Kommission klar gewesen, "dass das soziale Schutzniveau bewahrt” bleibe. Von Anfang an sei klar gewesen, dass es nicht um Leistungskürzungen gehe. Dies sei nicht Auftrag der Kommission gewesen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vorschlägen der Sozialstaatskommission im Überblick:

Wie sollen die Reformvorschläge umgesetzt werden?

Die Gesetzesgrundlagen sollen laut Bas möglichst bis Ende 2027 geschaffen werden. Bund, Länder und Kommunen hätten ihre Reformvorschläge einvernehmlich erarbeitet. 

Den Auftrag für die Kommission hatten Union und SPD gemeinsam gefasst. Die SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt kündigte an: "Wir drehen das große Rad und machen aus mehreren Sozialgesetzbüchern eins." 

Was soll auf die Menschen im Bürgergeld zukommen?

Das Bürgergeld - nach einer in der Gesetzgebung befindlichen Reform soll es Grundsicherung heißen - soll an vielen Stellen vereinfacht werden. Grundsätzlich soll die Grundsicherung mit Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden. 

Die Bündelung dieser steuerfinanzierten Leistungen zu einer neuen Leistung soll aus vier Behörden zwei machen, und zwar eine für erwerbsfähige und eine für nicht erwerbsfähige Bedürftige. 

Das sind die Pläne für die neue Grundsicherung

💡Wer arbeiten kann, muss seine Arbeitskraft im maximal zumutbarem Umfang einsetzen, sodass keinerlei staatliche Unterstützung mehr nötig ist. Insbesondere Alleinerziehende sollen verpflichtet werden, Vollzeit zu arbeiten, wenn das zumutbar ist, heißt es im Entwurf. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Jugendliche sollen gezielter unterstützt werden.

⛔️ Die Sanktionen bei Terminversäumnissen und Arbeitsverweigerung verschärfen sich. Das kann im Extremfall auch den kompletten Entzug der Leistungen bedeuten. Die einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll wegfallen, die Höhe des Schonvermögens ans Lebensalter gekoppelt werden.

🔎 Erst wenn keine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist, soll auf Qualifizierung und Weiterbildung gesetzt werden.



Arbeit soll sich lohnen - was wird dafür getan?

Geht es nach der Kommission, soll der Missstand beendet werden, dass Geringverdienenden wegen des Entzugs von Leistungen oft der Anreiz für Mehrarbeit fehlt. Denn heute kann durch das Zusammenspiel von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ein Euro zusätzliches Einkommen das verfügbare Haushaltseinkommen netto sogar verringern. 

Das Gremium schlägt vor, dass bis 50 Euro das Erwerbseinkommen behalten werden darf. Danach sollen – etwa bis zur Minijobgrenze von 603 Euro - von jedem Euro noch 10 bis 20 Cent behalten werden dürfen. Mehrarbeit soll sich auszahlen, Genaueres politisch bestimmt werden.

Was soll für die Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehenden folgen?

Sie sollen ein Anrecht auf die neue gemeinsame Sozialleistung haben. Betreut würden sie wie alle - je nach Status - von der Behörde für Menschen mit oder der für Menschen ohne Erwerbsfähigkeit. Die Jobcenter wären für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen zuständig. 

Betroffene müssten nicht noch etwa zur Wohngeldstelle. Systematische Schlechterstellungen soll es nicht geben, besonders nicht für Rentnerinnen und Rentner und Haushalte mit Kindern.

Was soll das Ganze für den Staat bringen?

Der "erhebliche Aufwand", mit der Leistungsverwaltung heute laut dem Konzept einhergeht, soll verringert werden. Konkrete Einsparziele sind nicht genannt. SPD-Fraktionsvize Schmidt sagte am Dienstag: “Aktuell geben wir viel Geld für unseren Sozialstaat aus, ohne dass die Menschen, für die er gedacht ist, immer das Gefühl haben, dass er für sie gut funktioniert. Das ändern wir jetzt.”

Rechtsvereinheitlichungen und Pauschalieren von Leistungen sollen Effizienzen heben. Die Zahl der für die steuerfinanzierten Leistungen zuständigen Stellen könnte halbiert werden. Behördendschungel soll bekämpft werden - etwa dass heute 300 Stellen für die Elterngeld-Bearbeitung zuständig seien.

Welche Verbesserungen soll es für die Bürgerinnen und Bürger geben?

Weniger Anträge - mehr Transparenz und ein leichterer Zugang zu Leistungen. Das Kindergeld soll künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden - der Gang zur Familienkasse fiele weg. Bürgerinnen und Bürger sollen eine einheitliche digitale Zugangsmöglichkeit und eine einheitliche ortsnahe Anlaufstelle für Sozialleistungen bekommen. Diese sollen Auskünfte erteilen können, Anträge annehmen und bei der Beantragung über ein neues digitales Zugangsportal helfen.

Digital findet man künftig - so der Plan - alle relevante Informationen gebündelt an einer Stelle. Leistungen können demnach zeit- und ortsunabhängig beantragt werden. 

Was kann sich die Sozialstaatskommission noch vorstellen?

Eine Grundgesetzänderung und dadurch eine vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige. 

Geändert werden müsste dafür Artikel 91e Grundgesetz. "Die dafür erforderliche Verfassungsänderung sollte aus Sicht der Kommission schnellstmöglich angestrebt werden", schreibt das Gremium.

Sollen EU-Ausländer künftig schwerer an Leistungen kommen?

Ja. Der Bundesregierung wird empfohlen, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen in Deutschland künftig an eine umfassendere Beschäftigung zu knüpfen. Heute könnten die Menschen schon bei relativ geringfügiger Beschäftigung Leistungen wie Inländer bekommen - dies habe Fehlanreize zur Folge. 

Auch an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer sollten Leistungen geknüpft werden.

Und welche Empfehlungen stehen noch zur Debatte?

Zahlreiche Vereinfachungen und mehr pauschale Leistungen - statt jeweils einzeln berechnete. Dass für die eine Behörde ein "Haushalt" zu berücksichtigen ist, für die andere eine "Bedarfsgemeinschaft" soll der Vergangenheit angehören. Die Menschen sollen auch weniger einzelne Belege einreichen müssen, sondern diese nur vorhalten. 

Stichprobenartige Prüfungen sollen reichen. Das Sozialdickicht soll an vielen Stellen gelichtet werden - ob bei dezentraler Warmwasserzeugung die Erstattungswerte vereinheitlicht oder für bestimmte Menschen Bekleidung per Pauschale bezahlt werden soll. Stromsperren sollen abgeschafft werden.

Inwiefern soll die Digitalisierung helfen?

Ein Digitalportal soll den Sozialstaat generell leichter zugänglich machen. Die Behörden sollen Informationen leichter austauschen. Dem Missstand, dass dies wegen Transkriptionsfehlern, Namensverwechslungen und veralteten Angaben häufig nicht schnell klappt, soll durch eine breitere Nutzung der elfstelligen Steuer-Identifikationsnummer begegnet werden. 

Digitalisierung soll konsequent vorangetrieben werden, "ein digitaler Neustart des Sozialstaats" gelingen. Lästiges Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln soll wegfallen. 

Wie fallen die ersten Reaktionen auf den Bericht aus?

Grünen-Chef Felix Banaszak sicherte Gesprächsbereitschaft zu. Linken-Chefin Ines Schwerdtner kritisierte die Vorschläge hingegen als “Angriff auf den Sozialstaat”. Junge-Union-Chef Johannes Winkel nannte die Vorschläge “nicht den großen Wurf”, denn Reformen ohne Einschnitte würden am Ende des Tages nicht funktionieren. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, erklärte: "Der Bericht der Sozialstaatskommission wird als Reform verkauft, ist in Wahrheit jedoch ein weiterer Ausbau des Umverteilungsstaates. Statt Leistung und Eigenverantwortung zu stärken, senkt er Zugangshürden und macht staatliche Transfers selbstverständlicher.” 

Aus den Jobcentern

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Anders dagegen das Urteil von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der am Dienstag in Berlin sagte, die Vorschläge überträfen seine Erwartungen, "weil hier wirklich eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen wird”. Es handle sich zunächst um eine Strukturreform, betonte der Kanzler. "Das heißt alles noch nicht, dass das Leistungsniveau damit infrage gestellt wird." Als "wesentlichen Kern" des Konzepts hob Merz hervor, "dass die Aufgaben in Zukunft auf zwei zentrale Akteure verlegt werden". Für all diejenigen, die erwerbsfähig sind, seien künftig die Jobcenter zuständig. Für all diejenigen, die erwerbsunfähig sind, seien die Sozialämter zuständig. “Dort werden die Leistungen gebündelt, digitalisiert und entsprechend neu geordnet”, so Merz. 

Sozialverbände begrüßen die von der Kommission empfohlenen Vereinfachungen, warnen aber vor Kürzungen. Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa etwa äußerte sich besorgt darüber, dass über die Kostenentwicklung bei der Kinder- und Jugendhilfe im Kommissionsbericht gesprochen werde, als seien hier große Einsparungen möglich. Das sei angesichts der demografischen Entwicklung und inflationsbedingten Lohnsteigerungen unrealistisch. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, warnte: "Die geplante Zusammenführung der Leistungen ohne Erhöhung der Ausgaben weckt berechtigte Sorgen vor möglichen Kürzungen bei Wohnausgaben. Solche Einschnitte würden Menschen mit geringem Einkommen unverhältnismäßig belasten und sind daher inakzeptabel." 

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