Gesetzentwurf vorgelegt : Sozialverwaltung soll modernisiert werden
Die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates soll gesteigert werden. Dazu sollen nach Willen der Bundesregierung die Sozialgesetzbücher angepasst werden.
Die Sozialverwaltung soll moderner, transparenter und effizienter werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Der Entwurf stand in der Nacht zu Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages und wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und ein zielgerichteter Einsatz von Ressourcen könnten nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet sei und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthalte noch die Rechtsanwendung erschwere, schreibt die Regierung.
Auch KI-Modelle und KI-Systeme sollen zum Einsatz kommen
Deshalb soll mit einer Reihe von Änderungen zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden.
Dazu gehören die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen und die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden. Außerdem sollen abgelaufene Übergangsregelungen und sonstige Bestimmungen aufgehoben werden.
Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit erhält neue Förderinstrumente
Ferner sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden. Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm "IQ - Integration durch Qualifizierung" geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen und dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen lassen können.
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