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Unternehmen profitieren : Bundestag senkt Stromsteuer für Industrie und Landwirtschaft

Die schwarz-rote Koalition lobt die Fortführung der Stromsteuerentlastung für bestimmte Betriebe. Die Opposition spricht von erheblicher zusätzlicher Bürokratie.

14.11.2025
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3 Min

Strom bleibt für Industrie und Landwirtschaft weiterhin preisgünstiger als für Dienstleister und Privathaushalte. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zu. Damit wird eine Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sichergestellt, die ohne Gesetzesänderung ab Januar 2026 ausgelaufen wäre, so dass die Strompreise für Unternehmen gestiegen wären. 

Das Gesetz hebt die bisherige Regelung zu erneuerbaren Energien auf

Aus Sicht der Bundesregierung hätten sich damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtert. "Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen", heißt es im Gesetzentwurf, dem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zustimmten. AfD, Grüne und Linke lehnten ab. Anträge von Grünen und AfD für eine stärkere Entlastung fanden keine Mehrheit.

Foto: picture alliance / ZB/euroluftbi

Biogasspeicher-Behälter wie diese im Biogaspark der Firma Regas in Eich in Bayern gelten als wichtiger Baustein der Energiewende.

Eine ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Herausnahme von Strom aus Biomasse aus der Auflistung erneuerbarer Energien wurde anders geregelt. Die bisherige Definition erneuerbarer Energien wurde aufgehoben. Zugleich wurden die weiterhin begünstigten Energieträger an den entsprechenden Stellen im Stromsteuerrecht aufgezählt. 

In einer Protokollerklärung der Koalition im Finanzausschuss heißt es zu der Klarstellung, die mehrere Sachverständige in der öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf gefordert hatten: "Biomasse, Klär- und Deponiegas wird weiterhin wie Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, oder Erdwärme uneingeschränkt als erneuerbare Energie angesehen und gilt weiter als wichtiger Baustein der Energiewende." 

Allein aus unionsrechtlichen und damit einhergehenden verfahrenstechnischen Gründen sei die Stromsteuerbefreiung im Stromsteuergesetz für Biomasse, Klär- und Deponiegas auf eine andere Rechtsgrundlage umgestellt und auf die Definition der erneuerbaren Energien verzichtet worden. "Die Energieträger sind nunmehr enumerativ in den jeweiligen Normen zur Steuerbefreiung im Stromsteuergesetz und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung geregelt."

Erleichterungen im Bereich der Elektromobilität eingeführt

Ferner sieht der Gesetzentwurf Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität vor: Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen "innerhalb der Ladesäule" sollen künftig entfallen. Für das bidirektionale Laden werden klare Vorgaben geschaffen, die verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden. Bei Stromspeichern soll künftig generell eine doppelte Besteuerung vermieden werden.


Michael Thews im Portrait
Foto: Trutschel/photothek.de
„Die Koalition hat die Kuh vom Eis geholt.“
Michael Thews (SPD)

In der Debatte nannte Florian Dorn (CSU) die Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 2,8 Milliarden Euro eine gute Nachricht. Mit dieser gezielten und dauerhaften Steuerentlastung schaffe man Planungssicherheit für 600.000 Unternehmen. Auch 100 Gewerke des Handwerks würden profitieren. Die Senkung sichere ebenfalls viele Arbeitsplätze.

Michael Thews (SPD) sagte, "mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir Planungssicherheit und Entlastung für die Wirtschaft in Deutschland. Und das ist doch eine gute Botschaft". Von der Maßnahme würden 600.000 Betriebe in Deutschland profitieren - vom Großbetrieb bis zum Handwerksbetrieb. Das sei ein Signal an die heimische Wirtschaft. Der Standort Deutschland werde gestärkt und Arbeitsplätze würden gesichert. Thews nahm auch zu den Änderungen bei Biomasse, Klär- und Deponiegas Stellung. Damit habe die Koalition "die Kuh vom Eis geholt".

Linke fordert Senkung der Stromkosten für alle Unternehmen und Bürger 

Rainer Groß (AfD) warf der Bundesregierung Mutlosigkeit vor. "Wir dagegen wollen Steuern senken für alle." Die Senkung sei zwar begrüßen, aber Groß kritisierte, dass sie nur für Industrie und Landwirtschaft gelte. Der Strompreis für private Haushalte sei in Deutschland zwanzigmal höher als die Mindestvorgabe der EU. Groß forderte von der Koalition, die "Bürger so zu entlasten wie Sie es versprochen haben". Man könne die Steuer auch gleich ganz abschaffen.

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Michael Kellner (Grüne) lobte die Erleichterungen beim bidirektionalen Laden und Speichern. Die Senkung der Stromsteuer für alle sei jedoch nicht erfolgt. So bleibe es bei dem "Bürokratie-Irrsinn", dass in einer Bäckerei hinten in der Backstube die Steuerentlastung gelte, vorne im Verkaufsraum aber nicht. Entlastet werden müssten alle Unternehmen und auch die Privathaushalte.

Von einem "Haufen Bürokratie" durch das Gesetz sprach Christian Görke (Linke). Die Koalition habe außerdem ihr Versprechen nicht eingehalten, die Stromkosten für alle Unternehmen und Bürger zu senken. Es gehe nicht nur der Bürger leer aus, sondern es würden auch energieintensive Unternehmen zum Beispiel im Dienstleistungssektor ausgeschlossen. Görke nannte als Beispiele Autowerkstätten, Frisiersalons, Logistiker und Wäschereien. Auch der größte Stromverbraucher, die Deutsche Bahn, gehe leer aus.

Eine weitere Entlastung bei den Stromkosten ist in Sicht: Die Koalition strebt einen Industriestrompreis an und will darüber Gespräche mit der EU führen.

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