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An Steuerberatungsgesetz angehängt : Steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer beschlossen

Die Koalition hat die Entlastungsprämie in einem Gesetz zur Steuerberatung auf dem Weg gebracht. Darin geht es auch um Maßnahmen gegen kommunalen Steuerwettbewerb.

24.04.2026
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2 Min

Dass der Entwurf eines "Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatergesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" so viel Aufmerksamkeit erhaschen würde, hätte vor mehr als einer Woche wohl kaum jemand gedacht: Kernzeitdebatte, Freitag, 9 Uhr. Zu dieser parlamentarischen Primetime stand zwar bereits die zweite und dritte Lesung des öffentlich heiß diskutierten Tankrabatts an, also die vorübergehende Senkung der Spritsteuer. Doch diese will die Koalition um eine steuerfreie 1000-Euro-Entlastungsprämie, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis Juni 2027 zahlen können, ergänzen, und zwar möglichst schnell.

Gesetz soll Steuerwettbewerb der Kommunen entgegenwirken

Nun dauern Gesetzgebungsverfahren aber ihre Zeit, und da ist es nicht unüblich, eine solche Maßnahme über einen Änderungsantrag an ein Gesetz zu hängen, das ohnehin so gut wie abstimmungsreif ist, wie eben das Steuerberatergesetz.

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Das Tankrabatt-Gesetz selbst war dafür wohl eher ungeeignet, da es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, die Entlastungsprämie aber schon. Die Koalition entschied sich daher kurzfristig, besagtes Steuerberatergesetz zu ändern und flugs mit dem Tankrabatt zusammen zu beraten. Für diese Änderung des Steuergesetzes votierten nur die Koalitionsfraktionen, die Opposition war geschlossen dagegen und stimmte dann auch gegen das Gesetzeswerk insgesamt.

Anträge von Linken und Grünen abgelehnt

Dieses beinhaltet neben der Entlastungsprämie eine Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent. Das soll einem zu starken Steuerwettbewerb der Kommunen entgegenwirken. Zu wenig, argumentiert die Fraktion Die Linke und fordert in einem Antrag eine Erhöhung auf 350 Prozent. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

So erging es auch einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, was Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte enttäuschen dürfte. Die Grünen wollten ihnen unter anderem das Recht einräumen, bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Firmen die Bilanz zu erstellen. Das scheiterte aber am Nein aller anderen Fraktionen. Diese und andere Tätigkeiten bleiben auch künftig Steuerberatern vorbehalten.

Verschärft wird mit dem Steuerberatergesetz indes das sogenannte Fremdbesitzverbot: Ausländische Finanzinvestoren sollen sich nur in engen Grenzen in hiesige Steuerkanzleien einkaufen dürfen.

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