Entlastung an der Zapfsäule : Koalition bringt Tankrabatt auf den Weg
Die geplante Senkung der Energiesteuer stößt im Bundestag auf heftigen Widerstand bei Grünen und Linken. Dagegen fordert die AfD eine höhere Pendlerpauschale.
Die Not ist groß, aber Hilfe naht! Oder doch nicht? Was die Koalitionsfraktionen als echte Hilfe für die an den Zapfsäulen leidgeprüften deutschen Fahrer von Verbrenner-Autos feiern, kanzelt die Opposition entweder als unzureichend oder gar als Weg in die falsche Richtung ab.
Einen sparsamen Umgang mit Sprit empfiehlt Finanz-Staatssekretär Schrodi (SPD). Ob die Deutschen ihr Auto stehen lassen?
Bereits am Mittwochnachmittag hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde aufgesetzt. Ihr Ziel: Mit einer Steuer auf sogenannte Übergewinne sollen die Mineralölkonzerne nicht zu Krisenprofiteuren werden. Doch bereits in dieser Debatte stand der Beschluss des Koalitionsausschusses im Fokus, die Energiesteuer auf Benzin und Diesel zu senken. Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Koalition vor, "Fehler der Ampelregierung zu wiederholen". Im Jahr 2022 habe es als Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine schon einmal einen Tankrabatt gegeben. Von der Maßnahme hätten damals auch Menschen profitiert, die keine staatliche Unterstützung bräuchten.
"In der vergangenen Sitzungswoche hat Tillmann Kuban noch vor einem Tankrabatt gewarnt, um ihn nun einzuführen", hielt Kellner der Unionsfraktion ihre eigenen Aussagen entgegen. Der Grünen-Abgeordnete schlug als Entlastungsmaßnahmen ein Tempolimit vor und die Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets.
Spritsteuer soll um 14,04 Cent sinken
So richtig zur Sache ging es in puncto Energiesteuern dann am Donnerstagmorgen, als der Beschluss des Koalitionsausschusses als Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD in erster Lesung behandelt wurde. Dieser sieht vor, zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juni die Energiesteuer beim Sprit um 14,04 Cent zu senken. Inklusive der damit weniger anfallenden Mehrwertsteuer ergebe sich eine Gesamtentlastung von 17 Cent, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Zusammen mit dem Gesetzentwurf wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion debattiert, von denen sich einer "gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer" wandte. Dieser forderte ferner, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen solle, "dass kein Instrument für eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen vorgelegt wird". Der zweite AfD-Antrag zielt auf eine Erhöhung der steuerlichen Entfernungspauschale auf 50 Cent.
„Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend.“
Die Debatte über den Gesetzentwurf und die AfD-Anträge eröffnete am Donnerstag Wiebke Esdar von der SPD-Fraktion. "Wir werden zum 1. Mai die Spritpreise an den Zapfsäulen um 17 Cent pro Liter senken", versprach sie. Das sei gerecht, weil genau an der Stelle entlastet würde, wo die Preise in den vergangenen Wochen in die Höhe geschnellt seien. Damit die Entlastungen auch wirklich bei den Verbrauchern ankämen, sei das Kartellrecht entsprechend geändert worden.
Darauf wies später auch Mathias Middelberg vom Koalitionspartner der Unionsfraktion hin. Der Christdemokrat erklärte, dass künftig nicht mehr das Kartellamt Preisabsprachen unter den Mineralölkonzernen nachweisen müsse, sondern die Unternehmen müssten nachweisen, dass "eine ordnungsgemäße marktgerechte Preisfindung stattgefunden" habe. "Das erhöht den Druck, dass die 17 Cent an der Tankstelle unmittelbar beim Verbraucher ankommen", sagte er.
SPD ruft zu Sprit-Sparksamkeit auf
Als Anlass für die Maßnahme nannte er die Belastungen für Berufspendler und "das gesamte Speditions- und Transportgewerbe". Dass dies bedeutend sei, machte später in der Debatte auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Michael Schrodi (SPD) deutlich. Die Senkung der Spritsteuer sei wichtig, um ein Überspringen der Teuerung auf andere Bereiche zu verhindern. "Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend", erklärte Schrodi. Zugleich rief er zu einem sparsamen Umgang mit Sprit auf und kündigte an, die erneuerbaren Energien und die Stromleitungen zu Deutschlands Nachbarländern auszubauen.
Für die AfD-Fraktion sah sich Kay Gottschalk in der Debatte im Kurs seiner Fraktion bestätigt, die bereits seit Längerem auf die Erhöhung der Entfernungspauschale und niedrigere Spritpreise zur Entlastung von Pendlern dränge. "Leider bedurfte es erst der Blockierung einer Meerenge, damit Bewegung in die Diskussion um die finanzielle Entlastung unserer Berufspendler kommt", befand er und warf den anderen Fraktionen vor: "Mehrfach haben Sie in den letzten beiden Jahren unsere diesbezüglichen Anträge hier im Hohen Haus abgelehnt." Dabei hätten renommierte Wirtschaftsforschungsinstitute bereits vor zwei Jahren eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf mindestens 50 Cent empfohlen.
Grüne: In Zeiten knappen Angebots und steigender Preise muss die Nachfrage sinken
Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem "klassischen Angebotsschock", der sich nun auf dem globalen Ölmarkt zeige. Sie erklärte weiter: "In einer Zeit, in der das Angebot knapp ist und deswegen die Preise steigen, muss die Nachfrage sinken. Das ist simple Marktwirtschaft. Man kann nicht gegen den Markt an subventionieren, so wie Sie das gerade versuchen."
Heidi Reichinnek (Die Linke) warf der Bundesregierung "Arbeitsverweigerung" vor, weil sie sechs Wochen gebraucht habe, um einen ersten Vorschlag angesichts der hohen Spritpreise zu machen. Jetzt komme "ein bisschen Tankrabatt und 1.000 Euro Krisenbonus", sagte sie und fuhr fort: "Das klingt so ein bisschen nach einem Aufguss der Ampelmaßnahmen von 2022. Sie, Herr Merz, nannten das übrigens Flickwerk. Ich muss sagen: Das trifft es ziemlich genau. Und dass Sie das jetzt auch noch schlecht kopieren, ist wirklich ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit."
Öffentliche Anhörung ist für den 20. April angesetzt
Der Finanzausschuss hat für den Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuer, die beiden AfD-Anträge sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Stromsteuer eine öffentliche Anhörung angesetzt. Diese soll am Montag, 20. April, von 14 bis 15.30 Uhr stattfinden und wird live im Internet übertragen.
Im Wochenverlauf soll der Gesetzentwurf dann bereits in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen werden. Eine Sondersitzung des Bundesrats ist noch im April geplant.
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