Regierungsentwürfe angenommen : Mobilitätsdaten gibt es künftig in Echtzeit
Der Bundestag hat zwei Vorhaben der Regierung beschlossen, die die Digitalisierung im Verkehr voranbringen sollen, von Mobilitätsdaten bis hin zur Parkraumkontrolle.
Daten über freie Lkw-Stellplätze sollen künftig leichter abrufbar sein. Warnungen vor Nebel, Falschfahrern, Stau, Schnee- und Eisglätte sowie anderen Gefahren auf der Autobahn sollen allen zur Verfügung stehen, Reiseinformationen per Bus, Bahn, Car-Sharing oder auch für das Leihrad in Echtzeit nutzbar sein.
"Mit dem Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz werden all diese Daten gebündelt, vernetzt, verarbeitet und am Ende den Menschen in Deutschland zur Verfügung gestellt", sagte Jonas Geissler (CDU) während der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung “zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt”. Die durch den Verkehrsausschuss geänderte Fassung wurde mit der Mehrheit von Koalition und Grünen bei Enthaltung von AfD und Linken am Donnerstag angenommen.
Änderungen am Gesetzentwurf sorgten für Zustimmung seitens der Grünen
Isabel Cademartori (SPD) hob hervor, dass die Mobilitätsdaten künftig dort ankommen, wo sie gebraucht würden: "Bei den Bürgerinnen und Bürgern." Das gelinge, weil nun Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen verpflichtet würden, relevante Verkehrs- und Mobilitätsdaten digital und einheitlich bereitzustellen. Das führe zu mehr Echtzeitinformationen, mehr Transparenz und mehr Sicherheit im Verkehr.
Überfüllter Parkplatz an der Autobahn: Künftig sollen Lkw-Fahrer in Echtzeit über freie Stellplätze für ihre Fahrzeuge informiert werden.
Cademartori ging auf einige Punkte ein, die seitens der Koalition geändert wurden. So gelte die Pflicht zur Bereitstellung der Daten nur noch für solche, "die maschinenlesbar vorliegen". Es gebe also keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für analoge Daten.
Zumindest die Grünen konnten Union und SPD mit derartigen Anpassungen auf ihre Seite ziehen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sei "hochgradig problematisch" gewesen, befand Victoria Broßart (Grüne) und lobte, das Gesetz sei ein gutes Beispiel dafür, wie der Bundestag "im demokratischen Prozess zu tragfähigen Lösungen kommen kann".
Linke vermisst Sanktionsmechanismus bei Verstoß gegen Datenlieferung
Weniger begeistert zeigte sich Jorrit Bosch (Linke). Das Gesetz verpflichte Verkehrsunternehmen lediglich dazu, Daten bereitzustellen, "die ohnehin schon existieren". Wo es heute Lücken gebe, blieben diese bestehen. Werden Daten gar nicht oder zu spät geliefert, führe das zu keinen Sanktionen, kritisierte er.
Ulrich von Zons (AfD) begründete die Enthaltung seiner Fraktion damit, dass das Gesetz zwar zu kritisieren sei, aber zumindest das Richtige versuche. Allerdings zeige die Bundesregierung, dass sie die Datenökonomie der Zukunft nicht verstehe, weil sie "Digitalisierung durch Bürokratie" anstrebe. Außerdem zwinge das Gesetz Dateninhaber zur kostenlosen Preisgabe ihrer Daten und Geschäftsgeheimnisse.
Novellierung des Straßenverkehrsrechts beschlossen
Ebenfalls am Donnerstag hat das Parlament das Straßenverkehrsrecht novelliert. Dadurch wird die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, eine digitale Parkraumkontrolle sowie der digitale Datenaustausch in der Verwaltung verankert.
Der Bundestag billigte den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, kurz StVG, in einer durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung gegen das Votum der AfD, bei Stimmenthaltung der Linken.
Die bisherige partielle Rechtsgrundlage im StVG für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung wird damit nun zu einer allgemeinen Regelung erweitert. Auch werden mit der Neufassung die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein geschaffen.
Größerer Spielraum für Kommunen bei der Parkraumkontrolle
Den Kommunen wird zudem ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, um die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel zu erhöhen. Die AfD lehnt dies mit Verweis auf den Datenschutz ab.
Mit einem vom Verkehrsausschuss mehrheitlich angenommenen Änderungsantrag der Koalition wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext darüber hinaus näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifenden Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder ambulante Pflegedienste.
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