
Streit um Vorsitze erwartet : Ausschüsse des Bundestages konstituieren sich
Am Mittwoch steht die Konstituierung der Ausschüsse samt Wahl der Vorsitzenden im Bundestag an. Ob die AfD mit ihren Kandidaten erfolgreich sein wird, ist fraglich.
Am Mittwoch werden sich die 24 ständigen Ausschüsse des 21. Deutschen Bundestages konstituieren. Die Einsetzung dieser Gremien hatte der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche beschlossen. Die konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse werden jeweils von einem Mitglied des Bundestagspräsidiums geleitet. Zentraler Tagesordnungspunkt ist die Wahl des Vorsitzenden beziehungsweise der Vorsitzenden.
Die Zahl der Ausschussvorsitze bemisst sich nach der Größe der jeweiligen Fraktion. In dieser Wahlperiode hat die CDU/CSU-Fraktion nach einer im Ältestenrat getroffenen Vereinbarung das Vorschlagsrecht in acht, die AfD-Fraktion in sechs, die SPD-Fraktion in fünf, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in drei und die Fraktion Die Linke in zwei Ausschüssen.
Insbesondere die Wahlen in den Ausschüssen, in denen die AfD-Fraktion das Vorschlagsrecht hat, werden mit Spannung erwartet. Betroffen sind der Innen-, Haushalts-, Finanz- und Petitionsausschuss und die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie Arbeit und Soziales. In der vergangenen Wahlperiode hatte die Fraktion in keinem der Ausschüsse, in denen sie ein Vorschlagsrecht hatte, eine Mehrheit für ihre jeweiligen Kandidaten errungen. Tatsächlich führten die von jeweils einer anderen Fraktion vorgeschlagenen Stellvertreter die Amtsgeschäfte des Vorsitzenden. Im Frühjahr sorgte ein AfD-Abgeordneter im Gesundheitsausschuss mit einer Protestaktion für einen Eklat, nachdem er zu Beginn der Sitzung den Platz der amtierenden Vorsitzenden besetzt hatte.
Klagen der AfD gegen Abwahl und Nicht-Wahl blieben erfolglos
In der vorvergangenen Wahlperiode hatte die AfD-Fraktion zunächst noch die Vorsitzenden im Haushalts- (Peter Boehringer), Rechts- (Stephan Brandner) und Tourismusausschuss (Sebastian Münzenmaier) gestellt. Im November 2019 wählten die Mitglieder des Rechtsausschusses Brandner ab. Gegen diese Abwahl - und die Nichtwahl ihrer Fraktionsmitglieder in der 20. Wahlperiode - wandte sich die AfD jeweils an das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richterinnen und Richter entschieden im September 2024 allerdings, dass das Vorgehen - die Abwahl und die Nichtwahl - verfassungsrechtlich in Ordnung war.
Auch erste Namen werden bereits genannt. Auf Vorschlag der Unionsfraktion soll demnach beispielsweise der ehemalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, den Auswärtigen Ausschuss leiten. Die Union übernimmt zudem die Spitzenposten im Verteidigungs- und Tourismusausschuss sowie in den Ausschüssen für Wirtschaft und Energie, Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Digitales und Staatsmodernisierung.
Saskia Esken soll Vorsitz im Bildungsausschuss übernehmen
Die SPD-Fraktion will Medienberichten zufolge die scheidende Parteivorsitzende Saskia Esken als Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorschlagen. Daneben haben die Sozialdemokraten das Vorschlagsrecht für die Ausschüsse für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, Gesundheit, Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie Sport und Ehrenamt.
Die Grünen können im Verkehrsausschuss sowie in den Ausschüssen für Kultur und Medien sowie Europa den Vorsitzendenposten vorschlagen. Die Fraktion Die Linke kann dies für die Ausschüsse für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.