Einsprüche gegen die Bundestagswahl : Union hadert mit dem Wahlrechts-Erbe der Ampel
Unions-Kandidaten hatten Einsprüche gegen die Bundestagswahl eingelegt. Die sind nach Ansicht des Bundestags unbegründet. Die Union will aber das Wahlrecht ändern.
Die Union dringt weiter auf eine Reform des Wahlrechts. Das wurde am Donnerstag anlässlich der Debatte zu 30 Einsprüchen gegen die Bundestagswahl vom Februar 2025 erneut deutlich. Die Abgeordneten von CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken folgten dabei einstimmig der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, die Eingaben als unbegründet abzulehnen.
Zu den Beschwerdeführern gehörten indes mehrere Wahlkreiskandidaten der Union, die dort zwar die meisten Stimmen erhalten hatten, aber mangels Zweitstimmendeckung nicht in den Bundestag eingezogen waren. Die Zweitstimmendeckung - das Kernstück der Wahlrechtsreform von SPD, Grünen und FDP aus der vergangenen Wahlperiode - gibt vor, dass eine Partei in einem Bundesland nur so viele Abgeordnete in den Bundestag entsendet, wie ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Gewinnt sie in einem Land mehr Wahlkreise, gehen die Kandidaten mit den vergleichsweise schwächsten Ergebnissen leer aus. Die Union hatte die Reform seinerzeit entschieden abgelehnt.
Union: Wahlkreissieger dürfen keine Verlierer sein
Einen Wahlfehler oder einen Verstoß gegen Wahlgrundsätze vermochte der Ausschuss in der Anwendung dieser Regelung nicht sehen; zumal die verfassungsrechtliche Prüfung dem Bundesverfassungsgericht obliegt, das die Zweitstimmendeckung bereits abgesegnet hatte. Politisch richtig sei das Wahlrecht deswegen aber nicht, machte Hendrik Hoppenstedt in der Debatte deutlich. Es werde als ungerecht und gar als undemokratisch empfunden, Wahlkreisgewinner dürften keine Verlierer sein. Daher müsse das Recht geändert werden, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart sei, forderte der Christdemokrat.
In den Verhandlungen, die Union und SPD aktuell unter sich ausmachen, gibt es offenbar schon Fortschritte. Johannes Fechner (SPD) sprach davon, dass man in "guten Gesprächen" sei. Dass das Parlament durch die Reform deutlich verkleinert wurde, sei ein "ganz großer Erfolg der Ampel". Wichtig sei der SPD, an der Orientierung am Zweitstimmenergebnis festzuhalten; zudem dürfe der Bundestag nicht deutlich größer werden und der Frauenanteil müsse erhöht werden.
Den Erfolg der Wahlrechtsreform der Vorgängerregierung stellte auch Linda Heitmann für die Grünen heraus. Sie warf der Union vor, die Debatte über Wahleinsprüche zum Rumnörgeln zu nutzen, anstatt die Arbeit des Ausschusses zu würdigen.
AfD lehnt Einsprüche gegen BSW-Ergebnis ab
Fabian Jacobi (AfD) und Sören Pellmann (Die Linke) hoben ebenfalls hervor, dass es nicht Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses sei, die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechts zu prüfen. Jacobi führte zudem aus, warum seine Fraktion dieses Mal Einsprüche, die sich auf das Ergebnis des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bezogen, ablehne. Diese seien nur rudimentär begründet worden. Dies unterscheide sie von den Einsprüchen, über die der Bundestag bereits in der vorvergangenen Sitzungswoche entschieden habe. Seinerzeit hatte die AfD gegen die Empfehlung des Ausschusses gestimmt, die BSW-Beschwerden abzulehnen.
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