Nach Rüge der EU-Kommission : Terrorismus-Strafrecht wird nachgeschärft
Der Bundestag hat drei Gesetze zu EU-Vorgaben im Strafrecht beschlossen. Zudem soll die Bedrohung von Exil-Oppositionellen härter bestraft werden können.
Wer im Auftrag eines fremden Staates Straftaten in Deutschland begeht, soll künftig härter bestraft werden können. Dazu soll im Strafgesetzbuch (StGB) ein neuer Paragraf 87a eingeführt werden. Danach drohen sowohl der Person, die die Straftat begeht, als auch der Person, die den Auftrag gibt, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Die Regelung verabschiedete der Bundestag mit Koalitionsmehrheit am Donnerstag mit dem Beschluss des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie “zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit”.
Reaktion auf die Bedrohung von Exil-Oppositionellen
Der neue Straftatbestand war auf Betreiben der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im parlamentarischen Verfahren in den Entwurf aufgenommen worden. Die Koalition hat dabei etwa die Bedrohung von in Deutschland lebenden Exil-Oppositionellen im Blick. Die neue Norm soll in den Fällen greifen, in denen der Strafrahmen der eigentlichen Straftat niedriger liegt. Für Straftaten wie schwere Körperverletzung oder (versuchter) Mord soll wiederum der ohnehin höhere Strafrahmen gelten.
„Wir wollen mehr Sicherheit durch einen handlungsfähigen, rechtsstaatlich verankerten und europäisch vernetzten Rechtsrahmen.“
Wesentlicher Anlass für den Gesetzentwurf war indes eine Rüge der EU-Kommission, die Deutschland vorwarf, die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung unzureichend umgesetzt zu haben. Schon die Ampel-Regierung hatte einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, mit dem Aus der Koalition blieb das Verfahren aber ohne Abschluss. In dem Entwurf kündigte die schwarz-rote Regierung an, dass dies nur insoweit passiere, als die Rügen nachvollziehbar erscheinen und das deutsche Strafrechtssystem gewahrt bleibe.
Diese Änderungen betreffen vor allem die Definition terroristischer Taten, den Umgang mit ausländischen Kämpfern sowie die Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Zudem soll nun auch das Beschaffen von Messern und anderen "gefährlichen Werkzeugen" unter bestimmten Umständen als "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" bestraft werden können.
In der Debatte hob Carmen Wegge (SPD) hervor, dass mit dem neuen Paragrafen 87a StGB eine Lücke geschlossen werde. "Geschützt wird dabei die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland", so die Sozialdemokratin.
Opposition befürchtet Entgrenzung des Strafrechts
Die Opposition überzeugte das nicht. Knuth Meyer-Soltau (AfD) nannte den Entwurf "mit der heißen Nadel gestrickt". Mit Blick auf die Ausweitung der Strafbarkeit der Terror-Vorbereitung sprach Meyer-Soltau von einer "Entgrenzung des Strafrechts". Ähnlich argumentierten Linke und Grüne. Mit Blick auf den neuen Paragrafen 87a kritisierte Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) das Fehlen einer Gesamtstrategie gegen die "Bedrohung für unseren demokratischen Diskurs".
Die Abgeordneten beschlossen zudem mit Koalitionsmehrheit zwei weitere Gesetzentwürfe zur Umsetzung europäischer Vorgaben. Zum einen ging es um eine Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung. Eurojust regelt die europäische Zusammenarbeit in Strafsachen. Der Gesetzentwurf passierte das Plenum unverändert. Mit geringfügigen Änderungen passierte zudem ein weiterer Gesetzentwurf das Haus, mit dem der sogenannte E-Evidence-Mechanismus eingeführt wird. Er regelt europaweit die Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel.
Carsten Müller (CDU) betonte, dass die Entwürfe in einem Gesamtzusammenhang zu sehen seien. "Wir wollen mehr Sicherheit durch einen handlungsfähigen, rechtsstaatlich verankerten und europäisch vernetzten Rechtsrahmen." Kritik am E-Evidence-Mechanismus kam von den Linken. Luke Hoß monierte, dass es gegen Sicherungs- und Herausgabeanordnungen aus anderen EU-Staaten keinen Rechtsschutz in Deutschland gebe.
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