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Bundestag stimmt für die neue "Grundsicherung" : Abschied vom Bürgergeld beschlossen

Die monatelange Debatte war hitzig. Am Donnerstag herrscht zumindest zwischen SPD und Union betonte Harmonie. Diese wurde allerdings von der Opposition gestört.

06.03.2026
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Die neue Grundsicherung kommt. Das hat der Bundestag am Donnerstag durch Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung - mit leichten Änderungen - erstaunlich geräuschlos beschlossen, wenn man sich vor Augen führt, mit welcher verbalen Härte die Diskussion darum in den vergangenen Monaten geführt worden ist.

Natürlich sparten vor allem Grüne und Linke nicht mit heftigen Vorwürfen an die Regierung. Aber die Koalitionsfraktionen selbst bemühten sich um einen kollegialen Stil mit gegenseitigen Danksagungen. Wer denkt da noch an den "Bullshit"-Vorwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) in Richtung Kanzler Friedrich Merz (CDU) und dessen Kürzungs-Ideen beim Bürgergeld?

Foto: picture alliance/dpa

Das Bürgergeld der Ampel-Koalition trat 2023 in Kraft und wurde von der Union seitdem heftig kritisiert. Ab Sommer heißt diese Sozialleistung nun "Grundsicherung" und ist unter anderem mit härteren Sanktionen verbunden.

Die Koalitionsfraktionen stimmten in namentlicher Abstimmung bei zwei Enthaltungen aus Reihen der Sozialdemokraten dann auch annähernd geschlossen für die Reform, die Oppositionsfraktionen ebenso geschlossen dagegen.

Debatte um den Sozialstaat geht weiter

Im Sommer soll das Gesetz in Kraft treten, aber es ist zu vermuten, dass die Diskussion um den Sozialstaat als Ganzes damit mitnichten zu Ende ist. Spätestens, wenn die Rentenkommission im Juni ihren Bericht vorlegt oder sich konkretisiert, wie die Vorschläge eines anderen Regierungsgremiums, der Sozialstaatskommission, in Politik übersetzt werden sollen, wird sie wieder an Schärfe gewinnen.

Jens Peick (SPD) konnte sich den Hinweis auf eine "mit Halbwahrheiten geführte, polarisierende Debatte" nicht verkneifen. Er betonte: "Diese Reform ist kein Systemwechsel, sondern wir schärfen nach." Angesichts der verschärften Sanktionen den Untergang des Sozialstaats herbeizureden, sei verantwortungslos, denn 97 Prozent der Menschen im Bürgergeld, beträfe dies gar nicht.

Das ursprüngliche Ziel der EU-Freizügigkeit wieder im Blick

Carsten Linnemann (CDU) verteidigte das Ziel, wieder stärker auf das Prinzip "Fordern und Fördern" und den Vermittlungsvorrang zu setzen. Damit würden Weiterbildung und Qualifizierung nicht abgeschafft, aber nur dort eingesetzt, wo es wirklich Sinn mache. Die Idee der europäischen Freizügigkeit sei "Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht Zuwanderung in die Sozialsysteme" gewesen. "Da müssen wir wieder hinkommen", sagte er.


Timon Dzienus im Porträt
Foto: picture alliance / photowerkstatt
„Nehmen Sie doch mal die Perspektive armutsbetroffener Personen ein! Dann würden Sie so ein Gesetz nicht beschließen.“
Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen)

Gerrit Huy (AfD) attestierte der Koalition, nicht entschlossen genug vorgegangen zu sein und dabei gleichzeitig zu komplexe Vorgaben zu machen. Gute Ansätze würden so wieder ins Leere laufen, sagte sie. Die Last für die Steuerzahler würde sich kaum ändern, denn gespart würde mit der Grundsicherung nicht viel. Auch bezweifelte Huy, dass durch die geplanten Kompetenzzentren Sozialleistungsmissbrauch effektiver bekämpft werden könne, denn der müsste nicht erst hinterher geahndet, sondern im Vorfeld verhindert werden.

Die Linke kritisiert das Gesetz als “Drohkulisse” 

Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) schlug den Regierungsvertretern vor: "Nehmen Sie doch mal die Perspektive armutsbetroffener Personen ein! Dann würden Sie so ein Gesetz heute nicht beschließen." Es handele sich nicht um eine Grundsicherung, sondern um "Grundmisstrauen" gegenüber der eigenen Bevölkerung. "Sie treffen damit die alleinerziehenden Mütter und nicht die 'Sozialtouristen'", so der Grüne.

Sören Pellmann (Die Linke) schloss sich dieser Kritik an. Es gehe um nicht weniger als "das Sicherheitsversprechen unseres Landes". Aber: "Dieses Gesetz reißt das Sicherheitsversprechen ein. Das ist ein fataler Fehler." Mit verschärften Sanktionen bringe man keinen Menschen mehr in Arbeit. Mit der Grundsicherung werde eine Drohkulisse aufgebaut, auch in Richtung der Menschen im Niedriglohnsektor.

Die Oppositionsfraktionen hatten mehrere Anträge zu diesem Komplex vorgelegt, die jedoch keine Mehrheit im Plenum fanden.

Zwischen Solidarität und Eigenverantwortung

Mit dem Gesetz will die Regierung nach eigenen Angaben das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung in der Grundsicherung für arbeitslose Menschen neu gestalten und sich von einigen Kernpunkten des aktuellen Bürgergeldes verabschieden. Damit verbunden ist auch der Namenswechsel vom Bürgergeld hin zu Grundsicherung.

Das Bürgergeld in Zahlen

👥 2025 bezogen durchschnittlich rund 3,91 Millionen erwerbsfähige, circa 1,43 Millionen nicht erwerbsfähige und etwa 68.500 sonstige Leistungsberechtigte Bürgergeld; insgesamt also ungefähr 5,41 Millionen, darunter 1,8 Millionen Kinder.

📊 Rund 1,87 Millionen erwerbsfähige und circa 700.000 nicht erwerbsfähige Ausländer haben Bürgergeld bezogen; insgesamt etwa 2,57 Millionen. Das sind 47,6 Prozent aller Leistungsbeziehenden.

💰 Rund 800.000 Menschen im Bürgergeld-Bezug gehen arbeiten und beziehen ergänzend Sozialleistungen. Nicht alle erwerbsfähigen Leistungsbezieher sind auch arbeitslos: Mehr als die Hälfte von ihnen kann wegen der Teilnahme an Arbeitsmarkt-Maßnahmen oder anderen Ausbildungen, familiären Verpflichtungen oder eigener Krankheit nicht unmittelbar eine Arbeit aufnehmen.



Bestandteil des Gesetzes ist unter anderem eine stärkere Betonung des Ziels der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung durch eine Stärkung des Vermittlungsvorrangs. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Wer die Aufnahme einer Arbeit ohne nachvollziehbare Gründe verweigert oder zu Terminen nicht erscheint, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen, bis hin zur kompletten Streichung der monatlichen Regelbedarfe. 

Allerdings ist hier ein mehrstufiges Verfahren geplant, innerhalb dessen die Arbeitssuchenden zunächst auf weitere Konsequenzen hingewiesen werden. Zugleich sollen die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt und Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, umfassender beraten werden.

Koalitionsfraktionen haben noch Details geändert

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag an einigen Stellen überarbeitet. So sollen unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden können. Das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, soll das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen können. Eltern sollen grundsätzlich ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem vollendeten 12. Lebensmonat) verpflichtet sein, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können.

Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit zu Beginn des Leistungsbezugs. Danach sollen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern künftig die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen werden, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (1,5-faches der Angemessenheit) überschreiten. Damit reagiert die Koalition auf den vielerorts angespannten Mietmarkt, der ein schnelles Umziehen gerade für Familien oft unmöglich macht.

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