Bürokratierückbau : Koalition setzt auf kleine Schritte statt "Schlagzeilenreformen"
Mit Anpassungen in der Gewerbeordnung und der Streichung von Berichtspflichten wollen die Koalitionäre den Mittelstand entlasten. Zu wenig, findet die Opposition.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte sich in Koalitionsvertrag vom April 2025 den Abbau bürokratischer Hürden vorgenommen. Dort steht geschrieben , dass die Kosten der Bürokratie für die Wirtschaft um 25 Prozent reduziert und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Verbraucher sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro gesenkt wird.
Vor allem Mittelstand und Handwerk sind aber mittlerweile ernüchtert. Weder sei das nationale Lieferkettensorgfaltsgesetz der EU-Lieferkettenrichtlinie angepasst worden, noch seien das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz novelliert oder vereinfacht worden, monieren zahlreiche Verbände.
Nachdem in der vergangenen Sitzungswoche bereits über den “Bericht über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau” debattiert worden war, stand das Thema am Mittwochabend erneut auf der Tagesordnung.
Diesmal sorgte zum einen das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zum Bürokratieabbau unter anderem in der Gewerbeordnung sowie der AfD-Antrag zur Senkung von Bürokratie- und Steuerbelastungen für kleine und mittlere Unternehmen für Disput.
Der Gesetzentwurf der Regierung wird als zu kleinteilig kritisiert
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll für kleine und mittlere Unternehmen den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand deutlich reduzieren. Geplant ist unter anderem, die Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes soll das sogenannte nationale Heizungslabel abgeschafft werden. Des Weiteren ist geplant, die Berichtspflichten von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen zu streichen.
Hans Koller (CSU) sprach von einer "realistischen Umsetzung des Bürokratieabbaus". Der vorliegende Entwurf sei "kein großes Systemumbaugesetz" und auch kein "Bürokratieabbau mit der Kettensäge". Vielmehr orientiere er sich an der Praxis, setze an den richtigen Stellen an. "Das sind keine Schlagzeilenreformen, aber es sind Zug um Zug spürbare Entlastungen, die beim Mittelstand ankommen", sagte er.
„Wenn Qualifikationsanforderungen abgesenkt werden, drohen mittelfristig mehr Rechtsstreitigkeiten.“
Daniel Bettermann (SPD) schloss sich dem an und verdeutlichte, wer von dem Gesetz profitieren würde. "Konkret geht es hier um erwartete Entlastungswirkungen in Höhe von insgesamt fast 60 Millionen Euro", sagte er. Das werde insbesondere der Mittelstand merken. "Das Gesetz mit diesem holprigen und etwas dröge anmutenden Namen wird sich in eine lange Liste an Entscheidungen einreihen, mit denen die Bundesregierung unseren Staat einfacher, schneller und digitaler macht", zeigte sich Bettermann überzeugt.
Mathias Weiser (AfD) kritisierte diesen Ansatz: "Sie verlieren sich im Klein-Klein der Regulierungen." Echter Bürokratieabbau bedeute, "dass in Deutschland Gesetze gestrichen und Behörden sowie Ministerien abgeschafft werden". Die Bundesregierung verfehle ihr Ziel.
Grüne zerpflücken AfD-Antrag
Für Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grüne) gehen die angestrebten Maßnahmen "in die falsche Richtung". Als Beispiel nannte sie die Abschaffung der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung von Immobilienmaklern. "Hier teilen wir ausdrücklich die Sorge von vielen Branchenverbänden. Wenn hier Qualifikationsanforderungen abgesenkt werden, drohen mittelfristig mehr Rechtsstreitigkeiten", warnte Stein. Sie forderte die Einführung einer Deutschland-App, in der alle Verwaltungsdienstleistungen zugänglich sind. Damit sei eine konsequente Anwendung des Once-Only-Prinzips möglich, damit Betriebe ihre Daten nur einmal übermitteln müssen.
Jörg Cezanne (Linke) sprach von einem "dürren Gesetzentwurf". Wenn die Koalition in dem Tempo weitermache, bräuchte es "etwa 499 Gesetzentwürfe von diesem Niveau, um die Ziele in dieser Legislaturperiode zu erreichen".
Der AfD-Antrag stieß auf noch weniger Zustimmung. Nach Meinung von Bernd Schattner (AfD) brauche es "ein umfassendes Bürokratieabbaugesetz", damit es zu "einer Halbierung der Bürokratielast für den Mittelstand" komme.
Frauke Heiligenstadt (SPD) nannte den AfD-Antrag "langweilig, wie einen alten Katalog mit D-Mark-Preisen". Was die AfD vorlege, sei "keine seriöse Steuerreform", sondern "nur staatsfinanzielle Spielerei". Geld werde "irgendwie verteilt", Bürokratiekosten sollten halbiert werden, jedoch "gegenfinanziert ist gar keiner Ihrer Vorschläge", kritisierte die Sozialdemokratin.
Union: AfD-Vorhaben ist nicht gegenfinanziert und überflüssig
"Ihr Antrag kommt zu spät und ist somit überflüssig", konstatierte Klaus Wiener (CDU). Er erinnerte an "die vielen Maßnahmen", die die Bundesregierung bereits verabschiedet habe: das Investitionssofortprogramm mit 30 Prozent Sonderabschreibungen über drei Jahre, Absenkung der Steuersätze und weitere Steuererleichterungen.
Katharina Beck (Grüne) hielt der AfD vor, "keine Ahnung zu haben oder die Leute für dumm zu verkaufen". Der Antrag nehme Bezug auf Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes und tue so, als ob von der Senkung der Körperschaftsteuer auch Personengesellschaften profitieren würden. Doch "die vielen Millionen kleinen Betriebe, vor allem im Handwerk", könnten diese gar nicht nutzen. Konkrete Steuersenkungen wie der Wegfall der Stromsteuer fehlten in dem Antrag.
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Für Agnes Conrad (Linke) folgt der AfD-Antrag "einem altbekannten Muster". Unter dem Schlagwort "Bürokratieabbau" würden nicht in erster Linie ineffiziente Verfahren angegriffen, sondern Schutzrechte, Arbeitsstandards, Umweltauflagen, demokratische Regeln. Die Antragsteller benutzten reale Probleme kleiner Unternehmen als Vorwand, um einen politischen Feldzug gegen alles zu führen, was nicht in ihr rückwärtsgewandtes Weltbild passe. "Das ist kein Bürokratieabbau." Der Gesetzentwurf der Bundesregierung und der AfD-Antrag wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.