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Auslegung der Geschäftsordnung : Nur ein Posten pro Fraktion im Ausschuss

Fraktionen sollen nicht zugleich Vorsitz und Stellvertretung in Ausschüssen vorschlagen dürfen. Diese Regelung empfiehlt der Geschäftsordnungsausschuss dem Plenum.

03.06.2025
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2 Min

Der Geschäftsordnungsausschuss hat am Montag eine gewichtige Entscheidung für die Besetzung der Spitzenposten in den 24 ständigen Ausschüssen gefällt. Auf Prüfbitte der CDU/CSU-Fraktion stellten die Mitglieder im Rahmen einer Auslegungsentscheidung mehrheitlich fest, dass eine Fraktion nicht sowohl das Vorschlagsrecht für den Vorsitz als auch die Stellvertretung in einem Ausschuss erhalten dürfe. Über die entsprechende Beschlussempfehlung soll das Plenum am Donnerstag abstimmen.

Foto: Deutscher Bundestag / Tobias Koch

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung während seiner konstituierenden Sitzung: Die Mitglieder entscheiden unter anderem über die Auslegung der Regeln des Parlaments.

Bedeutend ist die Entscheidung insbesondere für die sechs Ausschüsse, in denen der AfD das Vorschlagsrecht für den Vorsitz zuseht. Während der konstituierenden Sitzungen in der vergangenen Sitzungswoche waren die Kandidaten der Fraktion in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales sowie Recht und Verbraucherschutz sowie im Finanz-, Haushalts-, Innen- und Petitionsausschuss ohne Mehrheit geblieben, sodass das dienstälteste Mitglied der jeweiligen Ausschüsse anschließend geschäftsführend den Vorsitz übernahm.

Stellvertreter könnten faktisch den Vorsitz in Ausschüssen übernehmen

Sollte das Plenum der Empfehlung des Ausschusses folgen, könnte die AfD in keinem dieser Gremien das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung beanspruchen. Voraussichtlich würde – wie schon in der vergangenen Wahlperiode – ein Kandidat einer anderen Fraktion zum Stellvertreter gewählt und faktisch den Vorsitz übernehmen, solange kein AfD-Kandidat gewählt wird. Die Fraktion kann in den Ausschüssen jederzeit neue Wahlvorschläge unterbreiten.

Entsprechend kritisch sah die AfD die Auslegungsentscheidung des Geschäftsordnungsausschusses. Sie stimmte in der Sitzung gegen den Beschluss. Vertreter von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken stimmten hingegen zu. Die SPD-Fraktion warnte beispielsweise, dass eine erhebliche Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Ausschüsse drohe, wenn eine Fraktion das Wahlvorschlagsrecht sowohl für den Vorsitz als auch für dessen Stellvertretung hätte, jedoch keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten vorschlage.

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