Konstituierung der Ausschüsse : AfD-Kandidaten bleiben ohne Mehrheit
Am Mittwoch haben sich die Ausschüsse des Bundestags konstituiert. Die Kandidaten der AfD für die Ausschussvorsitze fanden keine Mehrheit.
Am Mittwoch haben sich die 24 ständigen Ausschüsse des Bundestages konstituiert. Als letzter Ausschuss stellte am Abend der Innenausschuss seine Arbeitsfähigkeit her. Der Bundestag hatte in der vergangenen Sitzungswoche die Einsetzung der Arbeitsgremien beschlossen.
In den meisten Ausschüssen wählten bzw. bestimmten die Mitglieder zunächst einen Vorsitzenden beziehungsweise eine Vorsitzende. Eine Ausnahme bildeten, wie allgemein erwartet, die sechs Ausschüsse, in denen der AfD-Fraktion das Vorschlagsrecht für den Spitzenposten zusteht.

Erklärung nach der Wahlniederlage: Im Haushaltsausschuss verfehlte die AfD-Kandidatin Ulrike Schielke-Ziesing die notwendige Mehrheit deutlich. Den anderen AfD-Kandidaten in den Ausschüssen erging es ebenso.
Dienstälteste Abgeordnete übernehmen geschäftsführend den Vorsitz
In den Ausschüssen für Arbeit und Soziales, Recht und Verbraucherschutz sowie Inneres, Haushalt, Petitionen und Finanzen verfehlten die jeweiligen Kandidaten der Fraktion die notwendige einfache Mehrheit in geheimen Abstimmungen deutlich. Auf die Ansetzung eines weiteren Wahlgangs verzichtete die AfD jeweils. In den betroffenen Ausschüssen übernahmen zunächst die dienstältesten Abgeordneten die geschäftsführende Sitzungsleitung. Nachdem AfD-Kandidatin Ulrike Schielke-Ziesing keine Mehrheit erlangt hatte, übernahm beispielsweise Klaus-Peter Willsch (CDU) den Vorsitz im Haushaltsausschuss.
In den nächsten regulären Sitzungen kann die AfD erneut einen Wahlvorschlag unterbreiten. Zudem wählen alle Ausschüsse noch stellvertretende Vorsitzende. In der vergangenen Legislaturperiode fungierten diese Stellvertreter in den Ausschüssen, in denen die AfD erfolglos Vorsitzende wählen ließ, de facto als Vorsitzende des Ausschusses.
Weidel und Chrupalla kritisieren Nicht-Wahl
Erwartungsgemäß sah die AfD die Vorgänge in den Ausschüssen kritisch. Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sprachen am Mittwochnachmittag von Ausgrenzung und Diskriminierung der größten Oppositionskraft. „Wir fordern endlich die anderen Parteien auf, diese Spielchen zu beenden“, sagte Chrupalla. Weidel fügte hinzu, man habe „hochqualifizierte und untadelige Persönlichkeiten aufgestellt“. Diese würden im Akt einer parteipolitischen Willkür nicht gewählt.
Im Vorfeld der Wahlen in den Ausschüssen hatten SPD, Grüne und Linke angekündigt, nicht für AfD-Abgeordnete zu stimmen. Auch die Fraktionsspitze der Union hatte ihren Abgeordneten zuletzt nahegelegt, nicht für AfD-Abgeordnete zu stimmen. In der Partei hatte es zuvor Diskussionen über den Umgang mit der AfD gegeben, insbesondere nach der Debatte um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
AfD hatte erfolglos in Karlsruhe geklagt
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte die AfD-Fraktion in keinem der Ausschüsse, für die sie das Vorschlagsrecht innehatte, eine Mehrheit für ihre Kandidaten erhalten. Dagegen klagte die Fraktion erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie war der Auffassung, dass die von der jeweils berechtigten Fraktion vorgeschlagene Person dann auch durch den Ausschuss zu bestimmen sei.
Dem folgte das Bundesverfassungsgericht nicht und urteilte, dass auch eine Wahl statthaft sei. Ebenso führten die Karlsruher Richterinnen und Richter aus, dass auch eine Abwahl möglich ist, wie sie im Fall des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner, in der 19. Wahlperiode erfolgte.

Das Bundesverfassungsgericht stellt mit seinem Urteil klar, dass es keinen Anspruch darauf gibt, bei einer Wahl gewählt zu werden. Auch eine Abwahl ist möglich.

Sollen künftig auch AfD-Abgeordnete zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen gewählt werden? Hagen Strauß und Daniel Goffart in einem Pro und Contra.