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Defizit bei den Krankenkassen : Warken legt großes Sparpaket vor

Mit einer umfangreichen Finanzreform soll die Gesetzliche Krankenversicherung entlastet werden. Auch höhere Zuzahlungen für Versicherte sind geplant.

16.04.2026
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4 Min

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wirkte nervös, als sie am Dienstag die lange erwarteten Pläne für eine Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorstellte. Sie nahm einen Schluck Wasser, blickte unruhig in die Runde der Journalisten und legte dann dar, wie sie das riesige Defizit der Krankenkassen ausgleichen will. Die Vorschläge zur Entlastung der GKV im geschätzten Volumen von knapp 20 Milliarden Euro für 2027 und rund 40 Milliarden bis 2030 betreffen Leistungserbringer ebenso wie Versicherte und Arbeitgeber.

Foto: picture alliance/dpa

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) präsentierte diese Woche ihre Reformvorschläge zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

In der Gesundheitspolitik reicht meist schon ein einziger Sparvorschlag, um ganze Bataillone an Lobbyisten in die Spur zu schicken, die dann alles an Argumenten, Warnungen und Drohungen aufbieten, um das aus ihrer Sicht Schlimmste zu verhindern. Aber gleich ein ganzes Bündel an Einsparungen? Das hat es zuletzt vor mehr als 20 Jahren gegeben, als mit den GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) weitreichende Einsparungen im Gesundheitssystem beschlossen wurden. Damals war Ulla Schmidt (SPD) die Bundesgesundheitsministerin.

Bis zum Sommer soll die Finanzreform durch das Parlament

Warken wird öfter vorgehalten, nicht vom Fach und etwas langsam zu sein, nach ihrem Amtsantritt tat sich lange nichts, was die Finanzreformen in der GKV und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) betrifft. Immer wieder verwies sie auf die eingesetzten Fachkommissionen. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" kamen schon im Dezember 2025. 

Am 30. März 2026 legte dann die Finanzkommission Gesundheit (FKG) ihre von großen Erwartungen begleiteten Einsparvorschläge vor, die es in sich hatten. Die 66 Empfehlungen der Kommission sollen eine "Gesamtfinanzwirkung" in Höhe von rund 42 Milliarden Euro für 2027 und von knapp 64 Milliarden Euro bis 2030 entfalten.

Die Finanzreform im Überblick

📃Versicherte: Zuzahlungsgrenzen werden angehoben. Die beitragsfreie Mitversicherung wird nur noch in Ausnahmefällen gewährt.

🏥Krankenhäuser: Die sogenannte Meistbegünstigungsklausel wird gestrichen. Zuwächse beim Pflegebudget werden begrenzt. Das Zweitmeinungsverfahren wird verpflichtend eingeführt.

💉Arzneimittel: Der Herstellerabschlag wird um eine dynamische Komponente ergänzt. Rabattverträge für therapeutisch gleichwertige Patentarzneimittel werden eingeführt.



Seither geht es plötzlich ganz schnell. Ganze zwei Wochen brauchte Warken, um aus der Fülle an Vorschlägen der Gesundheitsökonomen jenes Bündel herauszugreifen, das in ein Gesetz münden soll. Der Entwurf soll bereits am 29. April im Kabinett verabschiedet werden, das parlamentarische Verfahren bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Die Finanzkommission habe "einen guten Werkzeugkasten vorgelegt, mit dem wir die Großbaustelle GKV-Finanzen angehen wollen", sagte Warken. 

Es bestehe auch dringender Handlungsbedarf, fügte die Ministerin mit Hinweis auf das von der FKG errechnete Defizit hinzu. Die Gesundheitsökonomen gehen davon aus, dass die GKV schon 2027 eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro aufweisen wird. Ohne Reformen könnte die Finanzlücke auf rund 40 Milliarden Euro bis 2030 anwachsen. Warken kündigte an, dass mehr als Dreiviertel der Vorschläge der Kommission umgesetzt werden sollen. Sie fügte hinzu, alle Leistungsbereiche müssten etwas beitragen.

Ausgaben sollen nicht stärker steigen als Einnahmen

Wie von der Kommission vorgegeben, orientiert sich die Reform an zwei Leitlinien: Um die Ausgaben zu begrenzen, gaben die Wissenschaftler die "einnahmeorientierte Ausgabenpolitik" als Grundsatz vor, die Ausgaben sollen also nicht stärker steigen dürfen als die Einnahmen. Zudem sollen nur Leistungen abgerechnet werden, die einen nachweisbaren Nutzen für die Versicherten haben. Damit fallen etwa Homöopathie und ein anlassloses Hautkrebsscreening weg, womöglich auch einige Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) sowie die Verordnung von Cannabisblüten, die von der Kommission als fragwürdig deklariert worden sind.

Als Kostentreiber im Gesundheitssystem gelten Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel. Daher wird auch hier der Rotstift angesetzt. So soll die Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser dauerhaft entfallen. Damit werden die Kliniken nur noch nach der realen Kostensteigerung vergütet. Die Zuwächse beim Pflegebudget sollen begrenzt werden, aber ohne Wiedereingliederung der Personalkosten in die Fallpauschalen. Zudem ist die schrittweise Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens vorgesehen, um unnötige Operationen, etwa an Knien, zu verhindern.


„Die anstehende Reform wird ein Kraftakt, das ist mir sehr wohl bewusst.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)

Warken will ferner für Pharmafirmen den Herstellerabschlag um eine dynamische Komponente ergänzen. Hinzu kommen Rabattverträge für therapeutisch gleichwertige Patentarzneimittel. Für Vertragsärzte wird die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen abgeschafft. Apotheken müssen sich auf einen höheren Abschlag einstellen. Gespart werden soll auch bei den Krankenkassen selbst. So sollen deren Verwaltungsausgaben begrenzt werden.

Auch Versicherte sollen einen Beitrag leisten. Zuzahlungsgrenzen, etwa für Medikamente, werden angehoben. Statt mindestens fünf Euro sind gestaffelt 7,50 Euro, 10 und 15 Euro im Gespräch. Die beitragsfreie Mitversicherung wird nur noch in besonderen Fällen gewährt, nämlich für Kinder, für Eltern von Kindern unter sieben Jahren, für Eltern von Kindern mit Behinderung, für pflegende Angehörige und Rentner. Ansonsten wird für Ehepartner ab 2028 ein Beitrag in Höhe von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des GKV-Mitglieds zusätzlich fällig.

Bund lehnt weitere Steuermittel für Krankenkassen ab

Ein Vorschlag der Kommission fand wegen fehlender Haushaltsmittel keine Berücksichtigung: Allein zwölf Milliarden Euro sollte der Bund zum Sparpaket beisteuern, indem er die viel zu niedrig kalkulierten Krankenversicherungskosten für Bezieher der Grundsicherung vollständig aus Steuermitteln finanziert.

Nach der Vorstellung ihrer Pläne vor der Presse erläuterte Warken das Sparpaket am Mittwoch auch im Gesundheitsausschuss. Vor allem die Belastungen für die Versicherten spielten dort eine Rolle. Warken ging auch auf die geplante Finanzreform in der Pflegeversicherung ein. Der SPV fehlen nach ihren Angaben 2027 sechs Milliarden Euro und bis 2030 rund 20 Milliarden Euro. Anhand der Arbeitsgruppenvorschläge soll auch hier zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Warken sprach von einer ausgewogenen GKV-Reform, die zügig umgesetzt werden solle. Ob die SPD alle Reformideen mitträgt, ist allerdings ungewiss. SPD-Gesundheitspolitiker erklärten, die Beitragszahler hätten in den vergangenen Jahren schon erhebliche Lasten getragen. Eine Stabilisierung der Finanzen dürfe nicht zulasten der Versicherten gehen. Auch die CSU hat noch Beratungsbedarf.

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