Sanieren statt wegbaggern : Linke will die Abrissbagger stoppen
Die Linke will den Abriss von Gebäuden verhindern und das kommunale Vorkaufsrecht stärken. Auch der Mieterschutz soll verbessert werden.
Alle zwölf Minuten wird in Deutschland ein Gebäude dem Erdboden gleichgemacht. Nach einer Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurden im Jahr 2024 zudem 3.462 Wohngebäude abgerissen, obwohl oft noch eine Sanierung und weitere Nutzung möglich gewesen wäre.
Im Bundestag drängte die Linke massiv darauf, die Abrissbagger zu stoppen. So wird die Bundesregierung in einem am Donnerstag erstmals diskutierten und an die Ausschüsse überwiesenen Antrag aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen.
Kein Abriss, sondern Sanierung: Die Dortmunder Siedlung Hannibal war unbewohnbar geworden.
Diese Maßnahmen lohnten sich nach Ansicht der dena in vielen Fällen. Denn über 17 Prozent der abgerissenen Wohngebäude seien jünger als 43 Jahre und befanden sich damit eigentlich in der Mitte ihrer Lebensdauer. In mehr als der Hälfte der Fälle erfolgte der Abriss nur, um Platz für einen Neubau zu schaffen. Dabei könnten viele Gebäude besonders mit Raumhöhen ab 2,75 Meter weiter genutzt werden. Außerdem vernichte jeder Abriss sogenannte graue Energie. Damit wird Energie beschrieben, die seinerzeit für die Herstellung von Beton, Ziegeln und Stahl aufgewendet wurde.
Neubauten sind aufgrund hoher Kosten teurer als Sanierungen
Die Linke-Fraktion fordert, dass Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung künftig der Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz wird. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren.
In einem weiteren, ebenfalls an die Ausschüsse überwiesen Antrag zur Verbesserung des Mieterschutzes verlangt Die Linke, dass die Bundesregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorlegen soll. Damit soll die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gezogen werden. Seitdem könne das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebiete) kaum noch zur Anwendung kommen, erklärt die Fraktion.
Linke: Wohnen darf keine Ware werden
Bis zu dem Urteil aus dem Jahr 2021 sei das kommunale Vorkaufsrecht von vielen Kommunen angewandt worden, um Mieter vor erheblichen Mietsteigerungen zu schützen. Das kommunale Vorkaufsrecht soll nicht nur wiederhergestellt, sondern auch ausgeweitet werden, zum Beispiel durch längere Vorkaufsfristen.
Das Vorkaufsrecht soll außerdem bei Gewerbeimmobilien und auch bei "Share Deals" möglich sein, wenn Anteile an Grundstücksgesellschaften verkauft werden oder Grundstücke in solche Gesellschaften eingebracht werden. Zur Ausübung der Vorkaufsrechte soll geprüft werden, wie den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden kann.
In der Debatte des Bundestages forderte Katalin Gennburg (Linke), Wohnen dürfe keine Ware sein. Es gebe kein Recht auf Rendite. Die Kommunen wollten Wohnraum sichern und müssten wieder in die Lage versetzt werden, das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben, erklärte Gennburg.
CSU sieht in dem Linken-Vorhaben “knallharte Eingriffe” ins Eigentum
Michael Kießling (CSU) warf der Linken eine "dirigistische Wohnungsbaupolitik" und "knallharte Eingriffe ins Eigentum" vor. Gebraucht würden mehr Investitionen im Bau und mehr Sanierungen. Es müsse Rechtssicherheit für die Leute geschaffen werden, die in den Wohnungsbau investieren wollten. Bauen und Vermieten müssten sich rechnen. Eine uneingeschränkte Ausweitung des Vorkaufsrechts bedeute "flächendeckende Enteignung".
Auch Otto Strauß (AfD) warf der Linken einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht vor. Ein Eigentümer solle nicht mehr frei entscheiden dürfen, ob sinnvoll saniert oder neu gebaut werde. Das geforderte umfassende Vorkaufsrecht und ein nach unten korrigierter Kaufpreis seien der "schleichende Einstieg in eine staatlich gelenkte Immobilienwirtschaft" und kein Mieterschutz.
Hendrik Bollmann (SPD) sagte, das kommunale Vorkaufsrecht solle durch die Novelle des Bundesbaugesetzbuches rechtssicher, wirksam und praxistauglich gestärkt werden. Viele Forderungen aus dem Antrag der Linken seien darin bereits enthalten. Man werde ein "scharfes Schwert" vorlegen. So könnten Kommunen besser gegen Schrottimmobilien vorgehen können. Auch Share Deals werde man in den Blick nehmen.
Sylvia Rietenberg (Grüne) begrüßte die Forderung nach Rekommunalisierung durch Vorkaufsrechte. Die Kommunen sollten die Chance haben, eigenständig agieren zu können. Rietenberg begrüßte auch, dass mit der Novelle des Baugesetzbuches das Vorkaufsrecht gestärkt werden solle. Die SPD rief sie auf, gegen den Koalitionspartner in dieser Frage standhaft zu sein.
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Verena Hubertz (SPD) will durch serielles Bauen günstiger und schneller Wohnungen schaffen. Zudem kündigte die Ministerin eine Verlängerung der Mietpreisbremse an.
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