Nach dem Scheitern im Bundesrat : Die 1.000 Euro-Entlastungsprämie ist vom Tisch
Die Bundesregierung will ihre Entlastungsprämie für Arbeitnehmer nach dem Veto des Bundesrats nicht weiter verfolgen - Union und SPD suchen nun nach Alternativen.
Die von den Koalitionsfraktionen initiierte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei zahlen können sollten, wird nicht kommen. Laut der Nachrichtenagentur dpa teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius nach dem Koalitionsausschuss am Dienstagabend mit, dass das Projekt nicht weiter verfolgt werde. Ursprünglich wollte die Koalition damit einen Ausgleich für die hohen Spritpreise schaffen.
Vermittlungsausschuss könnte noch einberufen werden
Der Bundestag hatte die Prämie am 24. April beschlossen, nachdem die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatergesetzes eingebracht hatten. Allerdings scheiterte der Gesetzentwurf am vergangenen Freitag überraschend im Bundesrat. Nur vier der 16 Länder hatten für die Prämie gestimmt.
Ursprünglich hatten sich CDU, CSU und SPD beim Koalitionsausschuss im April auf die Maßnahme geeinigt. Wie nun für Ersatz gesorgt wird, ist noch offen. In der Diskussion sind eine Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Pendlerpauschale, eine Senkung der Stromsteuer für alle (also nicht nur für Teile der Industrie wie bisher) oder Direktzahlungen an die Bürger. CSU-Chef Markus Söder teilte auf dem Netzwerk LinkedIn mit: "Die 1000-Euro-Prämie ist vom Tisch. Sie war gut gemeint, aber das vorgesehene Geld sollte nun besser für eine Steuerreform eingesetzt werden.“ Das Ziel hierbei wäre die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.
Darüber hinaus steht die Reform des Sozialstaats an. Hier sollen Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften mit am Tisch sitzen. „Anfang Juni lädt der Bundeskanzler die Sozialpartner zum Dialog mit dem Koalitionsausschuss ins Kanzleramt ein", hieß es laut dpa in einer SMS von Unionsfraktionschef Jens Spahn und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann an die Unionsabgeordneten im Nachgang des Koalitionsausschusses. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch schrieb von einem "direkten Dialog”.
Was mit dem Steuerberatergesetz geschieht, ist noch unklar
Unklar ist derzeit noch, was aus den eigentlichen Änderungen im Steuerberatergesetz wird, die mit dem Nein des Bundesrats ebenfalls vorerst gestoppt sind. Noch ist unklar, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das immer dann angerufen werden kann, wenn sich die beiden Verfassungsorgane bei einem Gesetzesvorhaben nicht einigen können.
Er könnte die Entlastungsprämie wieder aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatergesetzes nehmen, und Bundestag und Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der die anderen Regeln dieses Gesetzentwurfs weiterhin beinhaltet, möglicherweise auch mit weiteren Änderungsvorschlägen an diesen Regeln.
Was wird aus den Tax Law Clinics?
Zu den derzeit enthaltenen Änderungen gehört, dass die Betragsgrenze, bis zu der Lohnsteuervereine beraten dürfen, entfällt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen von sogenannten „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zu ermöglichen, bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.
Verschärfen würde sich mit dem Gesetzentwurf ferner das Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien, insbesondere mit Blick auf ausländische Eigenkapitalinvestoren. Weiterhin sieht der Entwurf mit einer Änderung des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) die Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent vor.
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