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Streit um Infrastruktur-Sondervermögen : AfD bekommt keine Unterstützung für Klage in Karlsruhe

Die AfD hält die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen für verfassungswidrig. Das Quorum für eine Normenkontrollklage erreicht sie im Bundestag nicht.

27.03.2026
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3 Min

Politisch umstritten war es von Anfang an, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, mit dessen Einführung Anfang vergangenen Jahres eine Bundestagsmehrheit auf die weltpolitischen Umbrüche reagiert hatte. Erneut aufgeflammt ist der Streit darum Mitte dieses Monats, als der Wirtschaftsforscher und Präsident des ifo-Instituts Clemens Fuest der Bundesregierung vorwarf, diese Schuldenermächtigung bestimmungswidrig zum Stopfen von Haushaltslöchern einzusetzen.

Der AfD-Fraktion fehlen acht Stimmen für eine Klage in Karlsruhe

Nun wollte die AfD-Fraktion die bisherige Nutzung dieses Sondervermögens sowie damit verbunden die Bundeshaushalte 2025 und 2026 auch juristisch unter die Lupe nehmen lassen. Dazu hat sie im Bundestag den Antrag gestellt, beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle zu beantragen. Um ein solches Verfahren in Gang zu setzen, bei dem die Karlsruher Richter die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes überprüfen, ist die Zustimmung von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages erforderlich. Das wären 158 Stimmen. Die AfD-Fraktion alleine kommt auf 150 Stimmen, sie war also noch auf mindestens acht Unterstützer aus dem Rest des Parlaments angewiesen. Bei der Abstimmung am Donnerstag stimmten allerdings alle anderen Fraktionen geschlossen gegen den AfD-Antrag, auch die oppositionellen Grünen und Linken.

In der vorangegangenen Debatte hatte der AfD-Haushaltspolitiker Michael Espendiller den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit damit begründet, dass das Sondervermögen im Haushaltsjahr 2025 und in der Haushaltsplanung für 2026 großenteils nicht für zusätzliche Investitionen eingesetzt worden sei. Dabei berief er sich auch auf das ifo-Institut sowie ähnliche Kritik des Instituts der Deutschen Wirtschaft - nicht ohne darauf hinzuweisen, dass dieselben "steuerfinanzierten Wirtschaftsinstitute" noch vor einem Jahr als "Stichwortgeber" für die "fiskalische Atombombe" Sondervermögen gedient hätten.


Dietmar Bartsch im Porträt
Foto: DBT / Inga Haar
„Ein fragwürdiger Haushaltsvollzug macht ein Gesetz nicht automatisch verfassungswidrig.“
Dietmar Bartsch (Die Linke)

Espendiller appellierte an die anderen Abgeordneten insbesondere der Opposition, dem AfD-Antrag zuzustimmen und damit "den Bürgern zu zeigen, dass dieses Parlament handlungsfähig ist".

Für die Grünen-Fraktion bedauerte Paula Piechotta, dass seit der letzten Bundestagswahl "in der Opposition die Parteien, die zusammenarbeiten können, weil sie gemeinsam auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, zusammen nicht mehr 25 Prozent der Stimmen in diesem Haus haben". Das führe auch dazu, "dass es bis heute keine Klage vor dem Verfassungsgericht zu diesem Sondervermögen gibt".

Grüne bezweifeln rechtmäßigen Vollzug des Sondervermögens

Allerdings sei das Hauptproblem beim Sondervermögen kein juristisches. Die Menschen im Land und auch die Wirtschaftsinstitute interessierten sich nicht für juristische Definitionen, sondern "die schauen sich an, was kommt da volkswirtschaftlich dabei herum". 

Auch ihre Fraktion würde gerne vom Verfassungsgericht überprüfen lassen, ob der Vollzug des Sondervermögens rechtmäßig geschieht, aber "der Weg zur Klage ist uns verwehrt". Jetzt komme es bei nächsten Haushaltsaufstellung darauf an, dass das Parlament der Regierung wo nötig in die Speichen greife.

Die abstrakte Normenkontrollklage 🏛️

👥 Wer darf klagen? Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, die Bundesregierung oder eine Landesregierung können ein Gesetz unabhängig von einem konkreten Fall überprüfen lassen, um dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu klären.

📜 Was wird geprüft? Prüfungsgegenstand sind Bundes- oder Landesgesetze; geprüft wird allein am Maßstab des Grundgesetzes (vor allem Zuständigkeiten und Grundrechte).

⛔️ Was wird entschieden? Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Gesetz bei Verfassungswidrigkeit für nichtig oder setzt es außer Kraft; die Entscheidung wirkt allgemein verbindlich.



Dietmar Bartsch (Linke) ging auf den AfD-Antrag nicht weiter ein, sondern stellte fest: "Ein fragwürdiger Haushaltsvollzug macht ein Gesetz nicht automatisch verfassungswidrig. Aber ein Haushalt ohne Klarheit schafft keine Investitionen, sondern Misstrauen." Dies sei das Problem. "Sie verspielen Vertrauen und erweisen damit dem Land einen Bärendienst."

Koalition verweist auf Monitoring des Sondervermögens

Die Redner der Koalition wiesen die verfassungsrechtlichen Zweifel entschieden zurück. Die Vorschrift, dass das Sondervermögen nur für Investitionen eingesetzt werden darf und nur, wenn auch im Kernhaushalt zehn Prozent Investitionen enthalten seien, werde eingehalten, betonte Christian Haase (CDU). Das habe auch ifo-Chef Fuest auf Nachfrage bestätigt. Zudem müsse die Regierung am 1. Juni ein Monitoring des Haushaltsvollzugs vorlegen. Dann komme dem Haushaltsausschuss die Kontrolle zu.

Thorsten Rudolph (SPD) bezeichnete den Antrag der AfD als "parlamentarisches Theater", da diese wisse, dass sie nicht die nötigen Stimmen hat. Zum Haushaltsvollzug kündigte Rudolph an: “Die Investitionen werden jetzt sehr schnell hochlaufen und über viele Jahre auf einem sehr hohen Niveau bleiben.”

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