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Verfassungsorgane : Leichte Veränderungen in den Etats

Die Etats von Bundestag und Kanzleramt steigen leicht. Keine Änderungen gibt es im Etat des Bundespräsidenten, dem des Bundesrats und des Verfassungsgerichts.

18.09.2025
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2 Min

Bundestag erhöht Etat des Kanzleramts leicht

Der Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts beläuft sich im laufenden Jahr auf 4,04 Milliarden Euro. Damit umfasst der Einzelplan 04 bei den Ausgaben 75,4 Millionen Euro mehr als ursprünglich von der Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Haushalt 2025 angesetzt. 2024 waren noch 3,87 Milliarden Euro vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten im parlamentarischen Verfahren noch einige Änderungen durchgesetzt: So stehen nun unter anderem 35 Millionen Euro neu für die "Substanzerhaltung und Restaurierung unbeweglicher Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung" sowie für Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen" zur Verfügung. Um 6,25 Millionen Euro auf 59,25 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsentwurf erhöht wurden die Ausgaben für die “Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation.”


Höhere Ausgaben auch im Etat des Bundestags

Mehr Geld gibt es auch für den Deutschen Bundestag. Hatte die Bundesregierung im Einzelplan 02 ihres Haushaltsentwurfs noch 1,23 Milliarden Euro (knapp sechs Millionen weniger als 2024) eingeplant, stehen dem Parlament nun 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Für den Aufwuchs der Mittel sind vor allem höhere Geldleistungen an die Fraktionen verantwortlich. Sie sollen 137,8 Millionen Euro erhalten und damit 14,8 Millionen Euro mehr als zunächst vorgesehen.


Keine Änderungen im Etat des Bundespräsidenten

Keine Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung gibt es im Etat des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts. Der Einzelplan 01 sieht für das laufende Jahr weiterhin Gesamtausgaben in Höhe von 58,94 Millionen Euro vor. Im Vergleich zu 2024 ist das ein Plus von 11,8 Millionen Euro.

Der Etat des Bundespräsidenten ist ein klassischer Verwaltungshaushalt. Der Großteil der Ausgaben konzentriert sich auf Personal (28,5 Millionen Euro) und sächliche Verwaltungsausgaben (21,4 Millionen Euro). Die Ausgabensteigerung im laufenden Jahr geht unter anderem auf höhere Entgelte für Tarifangestellte und Beamte infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zurück.


Etats von Bundesrat und Bundesverfassungsgericht unverändert

Ohne Änderungen gebilligt hat der Bundestag auch die Etats von zwei weiteren Verfassungsorganen, dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht. So steigen dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung zufolge im Einzelplan 03 (Bundesrat) die Ausgaben im Jahr 2025 um 240.000 Euro auf 38,5 Millionen Euro. Das Gros der Ausgaben machen Personalausgaben in Höhe von 22,4 Millionen Euro aus. 

Der Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht) wächst auf 44,82 Millionen Euro (2024: 41,31 Millionen Euro).

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